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Stromversorgung

Du hast Fragen zu deiner Versorgung?

Entscheidend ist, ob deine PV-Anlage über einen Wechselrichter verfügt, der „ersatzstromfähig“ ist. Von ihm hängt ab, ob Ihre PV-Anlage im Falle eines Stromausfalls Strom erzeugen und in Ihren Haushalt einspeisen kann.
  • Ist dein Wechselrichter „ersatzstromfähig“ muss als zweite Voraussetzung deine Hausanlage im Inselbetrieb vom öffentlichen Stromnetz trennbar sein. Dann kannst du den durch deine PV-Anlage erzeugten Strom während eines Stromausfalls nutzen.
  • Ist dein Wechselrichter nicht „ersatzstromfähig“ bist du vom Stromausfall betroffen. Selbst, wenn du einen Batteriespeicher besitzt.
  • Manche Batteriespeicher haben eine Steckdose. Dort kannst du Geräte direkt anstecken. Natürlich nur so lange, bis der Batteriespeicher leer ist.
Bei einem Stromausfall ist der Hausanschluss spannungsfrei, sodass grundsätzlich kein Strom fließen kann.
Auch wenn die unberechenbare Weltlage gerade etwas anderes nahelegt – die Stromversorgung in Deutschland und im Allgäu ist bestmöglich gewährleistet. Experten geben vor allem Entwarnung, was den Blackout angeht: Stresstests haben ergeben, dass das Stromnetz sehr viel aushalten kann. Die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber arbeiten mit hochmodernen Systemen und sind den Umständen nicht einfach ausgeliefert: Sie verfügen über viele Hebel, um in das Netz einzugreifen und Engpässe abzupuffern. Dennoch kann es in diesem Winter vereinzelt regional vorkommen, dass kurzzeitig mehr Strom gebraucht wird, als zur Verfügung steht. Das nennt man Lastunterdeckung. Dann könnte es sein, dass auch Privathaushalte maximal zwei Stunden vom Netz genommen werden. Dies geschieht dann aber geplant und kontrolliert. Keine Sorge: Die Netzbetreiber sind bestens auf diese Szenarien vorbereitet. Die Mechanismen zur Verhinderung eines Blackouts sind seit Jahren implementiert und mehrfach erfolgreich angewendet worden.
Diese große Sorge können wir dir nehmen: Nein. Ein Blackout ist nach gängiger Expertenmeinung extrem unwahrscheinlich. Das haben kürzlich von der Bundesregierung beauftragte Stresstests ergeben. Dort wurden verschiedene denkbare Szenarien durchgespielt – aber selbst im Szenario mit den schlechtesten Bedingungen wird es aller Voraussicht nach nicht zu einem Blackout kommen. Auch wenn es mal eng wird: Das deutsche Stromnetz kann viel ausgleichen und arbeitet sicher und stabil. Wenn du die Ergebnisse der Stresstests nachlesen wollen, findest du hier eine Zusammenfassung vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der auch für die Region Oberallgäu zuständig ist.
Von einem Blackout spricht man, wenn der Strom großflächig und über zwölf Stunden Stunden lang ausfällt. Großflächig bedeutet in diesem Fall, das weite Teile Europas betroffen wären, da wir ein übernationales Verbundnetz haben. Ein Blackout ist ausgesprochen selten – und auch in der aktuellen Krise halten Experten ihn für extrem unwahrscheinlich.
In einem stabilen Stromnetz steht immer so viel Strom zur Verfügung, wie auch verbraucht wird. Beide Seiten müssen ausgeglichen sein, wie bei einer Waage. Wenn das im europäischen Netz gegeben ist, beträgt die Frequenz dort 50 Hertz. Diese Frequenz wird jedoch gestört, wenn die beiden Seiten der Waage in ein Ungleichgewicht kommen. Der Grund kann eine Überlastung oder eine Lastunterdeckung sein. Sinkt die Frequenz unter einen kritischen Wert ab, kommt es zum Blackout, um große Schäden zu vermeiden. Dieses Szenario ist auch in der aktuellen Situation aber sehr unwahrscheinlich, denn es gibt viele Möglichkeiten, das Stromnetz zu regulieren.
Es kommt auch in ruhigeren Zeiten immer mal wieder vor, dass in bestimmten Zeitfenstern mehr Strom gebraucht wird, als gerade im Netz zur Verfügung steht. Dafür gibt es ein gut eingespieltes Vorgehen, das schon oft zum Einsatz gekommen ist: In einem ersten Schritt werden Reserven auf dem europäischen Strommarkt mobilisiert. Erst danach müssen Großverbraucher aus der Industrie gezielt vom Netz. Mit den Unternehmen ist das alles abgesprochen: Alle Eventualitäten bis hin zum Ersatz von Betriebsausfällen sind genau geregelt. Erst, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden Privathaushalte vom Netz genommen. Das nennt man dann kontrollierte Lastabschaltung. Diese Abschaltungen dauern maximal zwei Stunden und sind regional begrenzt. Wir alle haben das schon als Stromausfall erlebt.
Die Verteilnetzbetreiber nehmen Verbraucher für eine kurze Zeit gezielt vom Netz. Das wird dann gemacht, wenn mehr Strom gebraucht wird, als im Netz da ist. Da die Verteilnetzbetreiber sehr zuverlässig berechnen können, wie hoch die Entlastung sein muss, gehen sie dabei nur so weit wie nötig. In einem bestimmten Gebiet gehen dann sämtliche Kunden vom Netz, ohne Ausnahme. Die Betreiber arbeiten dabei nach genauen Ablaufplänen: Abgeschaltet wird rollierend, sodass alle zwei Stunden ein anderes Gebiet an der Reihe ist. Das bedeutet gleichzeitig, dass Verbraucher mit einem Stromausfall von maximal dieser Zeit rechnen müssen.
Die kontrollierte Lastabschaltung erfolgt technisch durch die Netzleitstelle von AllgäuNetz. Angeordnet wird sie vom Übertragungsnetzbetreiber für unsere Region: Amprion.
Die Stresstests der Übertragungsnetzbetreiber zeigen, dass unser Netz viel aushalten kann – auch wegen der europäischen Reserven, die wir dafür mobilisieren können. Experten schließen einen Blackout zur Zeit so gut wie aus. Wenn du dich aber auf einen möglichen Stromausfall von maximal zwei Stunden vorbereiten willst, lese hier die Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Diese beiden Ereignisse kann man kaum miteinander vergleichen. Ein Blackout würde weite Teile Europas betreffen und über zwölf Stunden andauern – ein Szenario, mit dem auch in der aktuellen Situation niemand rechnet. Stromausfälle hingegen kennen wir alle: Blitzeinschläge und Tiefbauarbeiten können schon mal dafür sorgen, dass der Strom für ein paar Stunden weg ist. Das betrifft dann aber immer nur das lokale Verteilnetz. Die Stromversorgung ist so gebaut, dass die Betreiber solche Probleme schnell beheben können: Die Leitungen sind nämlich redundant. Das heißt, sie können untereinander vernetzt werden, indem man sie gezielt umschaltet. Das deutsche Stromnetz gehört zu den modernsten und sichersten weltweit.
Manchmal müssen Leitungen gezielt abgeschaltet werden – etwa, wenn gerade daran gearbeitet wird. Betroffen ist immer nur das lokale Netz und das auch nur für eine kurze Zeit. Dauert es mal länger, kommen Notstromaggregate zum Einsatz. Mit dem sehr unwahrscheinlichen Fall eines Blackouts, von dem weite Teile Europas betroffen wären, hat das nichts zu tun. Die Übertragungsnetzbetreiber verhindern letztlich einen Blackout, indem sie entscheiden, dass Unternehmen und Privathaushalte für eine kurze Zeit abgeschaltet und dann wieder zugeschaltet werden.
Stromrechnung und Co.

Du hast Fragen zu den Strompreisen?

Du hast bis zum angegeben Termin Zeit den noch offenen Betrag deiner Stromrechnung zu begleichen. Wenn du diesen nicht bezahlen kannst, bieten wir dir eine Ratenzahlung an. Wenn du in Raten zahlen möchtest, kannst du uns das einfach per E-Mail an mahnung@auew.de oder Brief mitteilen.
Sie sind vielleicht verunsichert darüber. Das verstehen wir, aber bitten Sie die Zahlung nicht zurückzuhalten. Denn dafür gibt es keinen Grund. Sollten Sie zu den Kundinnen und Kunden gehören, die von uns ein Stromanpassungsschreiben bekommen haben, können Sie sich sicher sein, dass wir als kommunales Unternehmen einer rechtmäßigen und transparent nachvollziehbaren Preisanpassung unterliegen. Warum empfehlen viele Medien, die Zahlungen zurückzuhalten? Die Bundesregierung will Gas- und Stromversorgern untersagen, ihre Preise missbräuchlich zu erhöhen. Missbräuchlich heißt, dass die Erhöhung nicht durch die teuren Einkaufspreise an der Energiebörse gerechtfertigt ist. Dies geht aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor. Unsere Preiserhöhung ist transparent, gerechtfertigt und somit legal. Im Übrigen ist sie auch nicht so hoch, wie in weiten Teilen Deutschlands. Sollten Sie Fragen haben, wie sich Ihre Preiserhöhung konkret zusammensetzt, erklären wir Ihnen das gerne. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Die schnelle Antwort: Ja, weil unsere Preisanpassung nicht nur legal, sondern auch legitim ist. Kurz vorab: Sollten Sie zu den Kundinnen und Kunden gehören, die von uns ein Stromanpassungsschreiben bekommen haben, können Sie sich sicher sein, dass wir die Preise nicht missbräuchlich erhöht haben. Denn darum geht es. Seit Anfang Dezember haben viele Medien berichtet, dass etliche Stromanbieter die Krise als Vorwand genutzt haben, um ihre Preise missbräuchlich auf bis zu 300 % zu erhöhen. Missbräuchlich heißt bspw., dass die Kosten nicht transparent offengelegt sind. Oft sind die hohen Arbeitspreis hinter Neukunden-Fangprämien verschleiert. Wenn Sie Ihren Strompreis vergleichen wollen, dann ist der Arbeitspreis entscheidend. Er bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom. Wenn Sie einen laufenden Vertrag haben, finden Sie den Arbeitspreis auf Ihrer Stromrechnung oder auf dem Preisanpassungsschreiben. Sollten Sie sich für einen neuen Vertrag interessieren, finden Sie die aktuellen Arbeitspreise je nach Tarif auf unsere Website. Bleiben lohnt sich: Über viele Jahre hat sich gezeigt, dass unsere risikoarme und langfristige Beschaffungsstrategie für unsere Kundeninnen und Kunden auf lange Sicht immer einen fairen und guten Strompreis garantiert hat.
Wir setzen alles daran, dir die fairsten Preise und sichersten Konditionen zu bieten. Auf manche Kosten haben wir als dein regionaler Grundversorger aber leider auch keinen Einfluss. Dazu gehören etwa die Stromsteuer, die Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Ebenso wenig liegt in unserer Hand, wie viel es kostet, den Strom zu dir zu bringen, also durch die Netze zu transportieren. Das sind die sogenannten Netzentgelte. Wenn dann noch wie aktuell die Einkaufspreise am Energiemarkt steigen, hat das natürlich alles Auswirkungen auf deinen Preis. Bleiben lohnt sich aber: Die besten Konditionen bieten wir dir mit längeren Vertragslaufzeiten.
Für die Energiemärkte gelten besondere Regeln. Dazu gehört, dass der jeweils teuerste Stromerzeuger den Preis setzt. Fachleute sprechen von der „Merit-Order“. Steigen die Strompreise, liegt das also an der Strombörse. Was auch nicht spurlos am Strompreis vorbeigeht, sind der Krieg in der Ukraine, Strom-Exporte ins Ausland und der regenarme Sommer 2022. Im Moment haben wir außerdem die Situation, dass wir unsere Stromversorgung sicherstellen müssen, indem wir Strom aus teurem Gas gewinnen. Wir im Allgäu denken aber schon an morgen: Die Energieversorger tragen dazu bei, dass die regenerative Erzeugung von Strom, also Photovoltaik, Wind und Wasser, weiter ausgebaut wird – um das Allgäu langfristig von Gas unabhängig zu machen.
Die Sorge um den eigenen Geldbeutel beschäftigt uns alle. Für deinen Stromtarif könnte es im kommenden Jahr zu einer Preiserhöhung kommen. Da alle Tarife eine unterschiedliche Preisgestaltung haben, informieren wir dich individuell über ein persönliches Anschreiben, ob du von einer Preiserhöhung in 2023 betroffen bist.
Keine Sorge: Wir lassen dich nicht allein. Wenn dich die Strompreiserhöhung in finanzielle Schwierigkeiten bringt, werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Solltest du nicht mehr wissen, wie du deine Stromrechnung bezahlen kannst, wende dich bitte direkt an unser Kundencenter.

Weitere Anlaufstellen für Hilfe und Beratung:
  • Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V.
    Kempten, Landwehrstraße 1, Tel.: 0831 960880-0
    Sonthofen, Martin-Luther-Straße 10 b, Tel.: 08321 6601-0
  • Jobcenter Oberallgäu
    Für nördliche Gemeinden: Kempten, Sandstraße 10, Tel.: 08321 612-774
    Für südliche Gemeinden: Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Tel.: 08321 612-774
  • Jobcenter Kempten
    Kempten, Keselstraße 14 a, Tel.: 0831 2525-5011
  • Diakonie Kempten Allgäu
    Kempten, Großer Kornhausplatz 3
    Schuldner- und Insolvenzberatung, Tel.: 0831 54059-331
    Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA), Tel.: 0831 54059-310 /-312
  • Landratsamt Oberallgäu
    Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2
    Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt), Tel.: 08321 612-272
    Schuldnerberatung, Tel.: 08321 612-273
  • Stadt Kempten
    Kempten, Gerberstraße 2
    Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt) Betreuungsstelle, Tel.: 0831 2525-5011
Strompreisbremse

Du hast Fragen zur Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, um Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) ist als Gesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Da es etwas Zeit für die Umsetzung braucht, beginnt die Entlastung ab 1. März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Ziel ist es, die Letztverbraucher mit einem staatlich finanzierten Preisdeckel zu unterstützen und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten. Mehr Infos findest du hier auf der Website der Bundesregierung.
Kunden, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 mit Strom beliefert werden, erhalten für jeden Belieferungsmonat eine Entlastung durch uns gutgeschrieben – erstmals ab März 2023. Dabei wird der Strompreis für einen Großteil des Verbrauchs auf einen gesetzlich vorgegebenen Referenzpreis gedeckelt.
Wie die Strompreisbremse berechnet wird, hängt von deinem Verbrauch ab. Liegt er unter oder über 30.000 kWh Strom im Jahr?

Mein Verbrauch liegt unter 30.000 kWh Strom im Jahr:

Verbrauchst du als Privathaushalt oder kleines Unternehmen weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr, erhältst du 80 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs zum garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct/kWh. Dieser Anteil wird als Entlastungskontingent bezeichnet. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis deines Stromtarifs.

Mein Verbrauch liegt über 30.000 kWh Strom im Jahr:

Verbrauchst du als mittleres oder großes Unternehmen mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr, erhältst du 70 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt die tarifvertragliche Vereinbarung oder das individuelle Mengenkontingent.

Achtung:

Die Strompreisbremse gilt nicht für Personen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen, die

  • von der EU sanktioniert sind oder
  • im Eigentum oder unter Kontrolle sanktionierter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen.

Trifft eine dieser Einschränkungen auf dich zu? In diesem Fall bist du verpflichtet, uns diesen Umstand unverzüglich anzuzeigen.

Maßgeblich für die Einstufung ist die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers (z.B. AllgäuNetz). Bei einer Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler) ist die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.

Um den monatlichen Entlastungsbetrag zu berechnen, wird der Differenzbetrag mit dem Entlastungskontingent multipliziert.

Der Differenzbetrag wird wie folgt berechnet:

Tarife ohne zeitvariablem Arbeitspreis:

Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Strompreis, der für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats veranschlagt wird.

Tarife mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. Wärmestrom):

Der Differenzbetrag wird für jeden vertraglich vereinbarten Zeitabschnitt pro Monat berechnet. Das heißt der Referenzpreis wird wohl für den Nachttarif als auch für den Tagtarif einzeln mit den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen verglichen.



Der Referenzpreis beträgt

  • bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (Privathaushalt oder kleines Unternehmen): 40ct/kWh (inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
  • bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh (mittlere und große Unternehmen): 13ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst und bereits in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit Strom beliefert wurdest, hast du ab März 2023 zusätzlich einen Anspruch auf rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und/oder Februar 2023. Die rückwirkende Entlastung verrechnen wir mit deinem Abschlag im März. Falls du von der Strompreisbremse betroffen bist, informieren wir dich schriftlich über die Höhe des Entlastungsbetrags.
Für diesen Fall wird nicht dein eigener Vorjahresverbrauch, sondern der bisherige Energieverbrauch der neu bezogenen Wohnung zugrunde gelegt.
Hier wird die Entlastung anhand des Durchschnittsverbrauchs nach Haushaltsgröße geschätzt.
Ja, unbedingt! Jede weniger verbrauchte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht.
Unsere Tipps zum Energiesparen findest du hier.
Nichts. Wir erledigen das für dich. Du wirst automatisch über die Abrechnung entlastet, kommt dir aber bereits vorläufig durch eine Anpassung der Abschlags- oder Vorauszahlung zugute. Falls dich die Strompreise – trotz der Entlastung durch die Strompreisbremse – in finanzielle Schwierigkeiten bringt, wende dich bitte an unser Kundencenter. Wir lassen dich nicht allein. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Energiepauschale

Du hast Fragen zur Energiepauschale?

Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung von 300 Euro brutto. Die Bundesregierung hat sie beschlossen, um möglichst viele Bürger in Deutschland von den hohen Energiekosten zu entlasten. Anspruchsberechtigt sind alle, die Einkommensteuer zahlen. Die Pauschale selbst ist allerdings wiederum auch steuerpflichtig.
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen die Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Dazu gehören zum Beispiel Angestellte, Beamte, Soldaten, Selbständige, Auszubildende und Aushilfskräfte. Auch wenn du deinen Minijob pauschal versteuerst, in Altersteilzeit arbeitest oder über die Grenze pendelst und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, profitierst du von der Entlastungszahlung. Rentner erhalten die Pauschale ebenfalls. Da hat die Bundesregierung mittlerweile nachjustiert. Aber auch, wenn du in einem aktiven Dienstverhältnis stehst und Lohnersatzleistungen beziehst, kannst du dich über die Energiepauschale freuen – wenn du also zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhältst. Studierende und Werkstudierende, die ein bezahltes Praktikum machen, haben ebenfalls Anspruch darauf. Nicht berufstätige Studierende sowie Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über in keiner Beschäftigung waren, müssen verzichten.
Wie die Energiepauschale bei dir ankommt, ist jeweils unterschiedlich– je nachdem, ob du beispielsweise aufgrund eines Angestelltenverhältnisses oder selbständiger Tätigkeit anspruchsberechtigt bist. Versteuert werden muss die Pauschale aber in jedem Fall.
  • Arbeitnehmer haben die Pauschale mit dem Arbeitslohn für September 2022 erhalten, Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Monatsbezügen.
  • Du bist seit 1. September 2022 im Sabbatical? Auch dann hast du Anspruch auf die Zahlung. Wenn der Arbeitgeber weiterhin als dein Hauptarbeitgeber gemeldet ist, zahlt er die Pauschale aus. Wenn nicht, wird die Zahlung mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
  • Rentner erhalten die Pauschale nach derzeitigem Stand Mitte Dezember.
  • Selbständigen wird die Pauschale von der Einkommensteuervorauszahlung für September abgezogen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft haben.
Für so gut wie alle anderen anspruchsberechtigten Personen wird die Pauschale in der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Genauere Angaben kannst du hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Stromanbieterwechsel

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Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist findest du zum Beispiel in deiner letzten Jahresrechnung oder in unserem Onlineportal Mein AÜW.
Du hast die Möglichkeit deinen Vertrag schriftlich oder per E-Mail zu kündigen. Bitte gebe dazu deine Vertragskontonummer, die zugehörige Zählernummer und den Grund deiner Kündigung an: AÜW Kundencenter, Postfach 1160, 87401 Kempten, kundencenter@auew.de

Energiedienstleister, die in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgen, nennt man Grundversorger. Im grün markierten Konzessionsgebiet ist es die Allgäuer Überlandwerk GmbH.

Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen zu beliefern. Die kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen macht die Grundversorgung extrem flexibel. Doch fordert diese Flexibilität einen etwas höheren Tarif.

Strom kann im Unterschied zu Gold, Kohle oder Öl nicht gelagert werden und muss direkt verbraucht werden. Dazu treffen sich Kraftwerksbetreiber, die Strom verkaufen möchten und Lieferanten, die Strom benötigen, um damit Endkunden zu versorgen, an der Strombörse in Leipzig (European Energy Exchange/EEX). Auf dem Terminmarkt wird Strom auf Jahre voraus gehandelt, um Planungssicherheit für beide Seiten zu ermöglichen. Auf dem Spotmarkt für den jeweils folgenden und den aktuellen Tag werden kurzfristige Übermengen oder Fehlmengen ausgeglichen. Der Preis bildet sich danach, wie viel Strom von den Endkunden benötigt wird und welche Kraftwerke (Kraftwerkstypen) dafür benötigt werden. Auch Strom aus regenerativen Energien wie Wind und Sonne wird an der EEX gehandelt. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt den Betreibern der Stromnetze vor, ihn zu einem festen Preis abzunehmen und am EEX-Spotmarkt zu verkaufen. Dadurch haben die regenerativen Energien einen indirekten Einfluss auf den Preis an der Börse. Denn wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt viel regenerativer Strom in das Stromnetz eingespeist wird, sinkt die Nachfrage nach Strom aus dem übrigen Kraftwerksmix und die Preise sind niedriger. An trüben und windstillen Tagen gibt es einen umgekehrten Effekt.
Unsere AGB zur Stromlieferung findest du hier.
Zahlreiche Faktoren bestimmen den Strompreis: Ein Drei-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht durchschnittlich rund 3.500 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr, etwa zehn kWh am Tag. Jede Kilowattstunde kostet rund 29 Cent brutto. Der Strompreis ist allerdings nicht einfach nur der Preis für das Produkt Strom. Denn die Summe der Steuern und Abgaben macht inzwischen rund 50 Prozent am Strompreis für Haushalte aus. Auf sie hat der Energiedienstleister keinerlei Einfluss. Die Förderung erneuerbarer Energien über den Strompreis ist ein gesetzlich festgelegtes „Muss“. So garantiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) jedem, der Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Bioenergie erzeugt, einen Kilowattstundenpreis, der über dem üblichen Marktpreis liegt. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden letztlich über die EEG-Umlage von jedem einzelnen Stromkunden bezahlt. Ebenfalls ins Gewicht fallen die Netzentgelte. Damit finanzieren die Betreiber der Stromnetze den Betrieb und den Ausbau ihrer Netze. Hinzu kommen die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und die Offshore-Umlage, mit der Risiken bei der Anbindung von Windkraftanlagen auf See an das Stromnetz abgesichert werden. Weitere Preisfaktoren sind die Konzessionsabgabe, die Netzbetreiber an Kommunen zahlen, um für die Verlegung ihrer Leitungen öffentliche Wege zu benutzen, und die Mehrwertsteuer.
Nein. Wir erledigen das für dich. Sofort bei Vorlage der positiven Kündigungsbestätigung von deinem alten Stromversorger melden wir dich beim Netzbetreiber um. Spätestens 10 Werktage vor Lieferbeginn muss der Netzbetreiber dann eine Rückmeldung bzgl. der Ummeldung an uns geben. Ist die Rückmeldung positiv, erhältst du von uns eine Vertragsbestätigung. Sollte der Netzbetreiber die Belieferung ablehnen, weil z. B. vertragsrelevante Daten falsch sind, muss die Ummeldung wiederholt werden.
Sobald wir deinen Auftrag haben und du nicht in eine neue Wohnung einziehst, kündigen wir deinen Vertrag bei deinem bisherigen Stromversorger zum nächstmöglichen Termin. In der Regel sollte die Bestätigung der Kündigung von deinem bisherigen Stromversorger innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Dies ist leider nicht immer der Fall und könnte ggf. zur Folge haben, dass sich dein Lieferbeginn nach hinten verschiebt. Sobald uns die positive Kündigungsbestätigung deines bisherigen Stromversorgers vorliegt, informieren wir dich darüber.
Der Wechsel zu uns ist natürlich kostenfrei! In wenigen Schritten kannst du online zu uns wechseln.
Du erteilst uns den Auftrag zur Belieferung mit Strom, indem du dich online, telefonisch oder per E-Mail an uns wendest. Bitte prüfe bei einem Wechsel des Anbieters vorab, wie die vertraglichen Kündigungsfristen bei deinem bisherigen Stromversorger aussehen (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen). Nach Auftragsvergabe hast du übrigens ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sofern du nicht in eine neue Wohnung einziehst, nehmen wir deine Kündigung bei deinem bisherigen Stromversorger vor. Dazu benötigen wir von dir jedoch eine Vollmacht. Ziehst du in eine neue Wohnung ein, nehmen wir für dich die Anmeldung der Netznutzung vor.
Natürlich! Du hast das Recht auf den Energieversorger deiner Wahl. Jeder Verbraucher, der einen eigenen Strom- oder Gaszähler für seine Wohnung oder sein Haus hat und in einem direkten Vertragsverhältnis mit einem Energieversorger steht, kann seinen Anbieter wechseln. Mit AÜW wählst du einen zuverlässigen Partner für deine Energie.
LadeKarte

Erfahre hier alles über unsere LadeKarte.

Die LadeKarte kann ganz einfach und bequem über das Bestellformular hier beantragt werden.
Mit der LadeKarte bist du völlig flexibel. Du kannst jederzeit bequem an allen AllgäuStrom StromTankstellen laden. Starte den Ladevorgang einfach mit der LadeKarte oder unserer LadeApp.
Selbstverständlich kannst du dein E-Fahrzeug als Kunde von AllgäuStrom an den Ladesäulen der Roamingpartner laden, allerdings ist der Preis pro Stunde bei den Roamingpartnern abweichend.
Du kannst an allen AllgäuStrom StromTankstellen laden. Hier findest du die Übersicht unserer aktuellen Ladepunkte.
AllgäuStrom 100% Stromkunden

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Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Ja, als Stromkunde ist es möglich, AllgäuStrom 100% auch außerhalb des Allgäus zu beziehen.
Ja. Wir möchten, dass der Strom von AllgäuStrom 100% ausschließlich aus den teilnehmenden Anlagen geliefert wird. Bei anderen Anlagen können wir die Herkunft des Stroms nicht garantieren. Das ist der Grund, warum AllgäuStrom 100% anfangs endlich sein kann – d. h. es kann vorkommen, dass der Strom zeitweise ausverkauft ist, wenn wir die Mengen an regional erzeugtem Ökostrom gerade nicht nachweisen können.
Zum einen beziehst du deinen Strom aus Allgäuer Photovoltaik-, Biomasse-, Wasser- oder Windkraftanlagen. Somit weißt du genau, woher der Strom kommt und erhältst garantiert nachhaltig erzeugte Energie aus der Region. Zum anderen unterstützt du mit dem Bezug von AllgäuStrom 100% die teilnehmenden, regionalen Anlagen. So kann die regenerative Stromversorgung im Allgäu sichergestellt und weiter ausgebaut werden.
Du besitzt eine Photovoltaik-, Wasser-, Biomasse- oder Windkraftanlage, die keine EEG-Vergütung (mehr) erhält bzw. in Bälde aus der EEG-Vergütung herausfällt? Dann fülle das Kontaktformular aus, und wir setzen uns so schnell wie möglich mit dir in Verbindung, um deine Möglichkeiten zu erörtern.
Bei AllgäuStrom 100% kommt dein Strom ausschließlich aus Allgäuer Photovoltaik-, Biomasse-, Wasser- oder Windkraftanlagen.
AllgäuStrom 100 % bringt Stromkunden und lokale Energieerzeuger in der Region zusammen. AÜW bietet Betreibern von regenerativen Erzeugungsanlagen die Möglichkeit, ihren Strom an die Bewohner des Allgäus zu verkaufen. Dadurch erhalten Stromkunden 100 % lokal und nachhaltig erzeugte Energie aus dem Allgäu. Ganz einfach: Hier erzeugt, hier verbraucht.
AllgäuStrom 100% Energieerzeuger

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AllgäuStrom 100 % bringt Stromkunden und lokale Energieerzeuger in der Region zusammen. AÜW bietet Betreibern von regenerativen Erzeugungsanlagen die Möglichkeit, ihren Strom an die Bewohner des Allgäus zu verkaufen. Dadurch erhalten Stromkunden 100 % lokal und nachhaltig erzeugte Energie aus dem Allgäu. Ganz einfach: Hier erzeugt, hier verbraucht.
Da es verschiedene gesetzliche Meldepflichten einzuhalten gilt, setze dich am besten frühzeitig mit uns in Verbindung. Kontaktiere uns jetzt und sichere dir einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung zum Jahreswechsel. Wenn du deine Anlage auf Eigenverbrauch umstellst und nur den Überschussstrom über uns vermarkten willst, vereinbare ein Beratungsgespräch mit unserem Team Energielösungen oder einem Elektriker. Wir empfehlen dir hierfür eine Vorlaufzeit von etwa drei Monaten.
Der Vertrag »AllgäuStrom 100 % Erzeugung« läuft über ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn du nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Lieferzeitraums in Textform kündigst. Danach kann monatlich gekündigt werden.
Für die Messung der eingespeisten Energiemenge fallen, analog zu deiner heutigen Anlage, auch weitere Kosten für den Messstellenbetrieb an. Die Kosten werden dir bereits heute durch den Messstellenbetreiber ausgewiesen und verrechnet. Hinweis: Die Kosten für den Messstellenbetrieb können sich bei einer Nutzungsänderung z. B. Umbau auf Eigenverbrauch ändern, da hierzu andere Messkonzepte nötig sind. Eine Aufstellung der Kosten von AllgäuNetz findest du hier.
Wenn du deinen Strom über AÜW vermarktest, fällt dadurch ein gewisser Aufwand für die Vermarktung an. Wenn du bereits AÜW Stromkunde bist oder zu AÜW wechselst, erstatten wir dir diese Kosten.
Bei AllgäuStrom 100% erhältst du einen Festpreis je kWh von 8 ct (netto) in 2024 von uns.
Die Voraussetzung deiner Teilnahme an AllgäuStrom 100 % ist die Lage deiner Anlage im Gebiet von AllgäuNetz. Denn AllgäuStrom 100 % basiert auf regenerativem Strom, der ausschließlich im Allgäu produziert wird.
EEG-geförderter Strom darf nicht zusätzlich verkauft werden. Er wurde dir sozusagen vom Staat bereits mit der Förderung abgekauft. So fließt dieser Strom in den deutschlandweiten »Stromsee« und vermischt sich mit Energie aus anderen Energieträgern wie Kohle, Erdgas oder Kernenergie. Auf deiner Stromrechnung wird dir im Strommix der geförderte Strom bereits als »Erneuerbare Energie gefördert nach dem EEG« ausgewiesen.
Mit deiner eigenen Erzeugungsanlage kannst du erst teilnehmen, wenn du keine EEG-Vergütung mehr erhältst. Bis es so weit ist, kannst du als Stromkunde jedoch bereits AllgäuStrom 100 % beziehen.
Du besitzt eine Photovoltaik-, Wasser-, Biomasse- oder Windkraftanlage bis 100 kWp, welche keine EEG-Vergütung (mehr) erhält bzw. bald aus der EEG-Vergütung herausfällt? Dann kannst du das Kontaktformular nutzen, um AllgäuStrom 100 % Energieerzeuger zu werden.
Du bleibst flexibel und kannst deine Anlage nach der EEG-Vergütung reibungslos und ohne Übergangsphase weiterbetreiben. Wir kümmern uns um die Vermarktung deines Stroms und du erhältst im Gegenzug eine feste Vergütung. Außerdem bleibt dein selbst erzeugter Strom im Allgäu und kann von den Bewohnern der Region bezogen werden. So profitierst nicht nur du, sondern auch die Region von dem Strom aus deiner Anlage.
Wenn deine Anlage während der EEG-Vergütung in der Volleinspeisung war und es weiterhin bleiben soll, brauchst du einen Vermarkter für deinen Strom, zum Beispiel AÜW mit »AllgäuStrom 100 %«. Mit Einreichung des Auftragsformulars für AllgäuStrom 100 % schließt du sozusagen deinen Vertrag zur Abnahme des eingespeisten Stroms mit AÜW ab und musst dich nicht direkt beim Netzbetreiber melden.
Wenn du während der EEG-Vergütung 100 % deines erzeugten Stroms in das Netz eingespeist hast und nun auf Eigenverbrauch umstellen möchtest, solltest du frühzeitig einen Elektrofachbetrieb einbinden. Dieser wird sich dann um eine eventuelle Umrüstung der Zähleranlage kümmern und meldet dies auch deinem Netzbetreiber. Du erhältst dann einen neuen Netzanschlussvertrag.
Wenn du zum 31.12.2023 nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fällst, gilt Folgendes: Dein Netzbetreiber hat dir mehr als 20 Jahre stellvertretend eine EEG-Vergütung nach dem EEG-Gesetz ausgezahlt. Dazu hat er mit dir einen »Einspeisevertrag« geschlossen. Mit Ablauf des Vergütungsanspruchs kann dein Netzbetreiber deinen Strom nicht mehr vergüten. Folglich besteht auch nicht mehr die Notwendigkeit eines »Einspeisevertrags« mit deinem Netzbetreiber. Um weiterhin Strom in das Netz einspeisen zu können, musst du dir einen Vermarkter suchen, mit dem du einen neuen Vertrag zur Vermarktung deines Stroms schließen kannst.
Hast du keine Möglichkeit, deinen selbst erzeugten Strom direkt zu nutzen, kannst du diesen über AÜW und das Regionalstrom-Modell »AllgäuStrom 100 %« vermarkten und somit direkt in der Region weiterverkaufen.
Deinen Eigenverbrauch kannst du individuell durch einen angepassten Verbrauch steuern (z. B. Kochen zur Mittagszeit bei hoher Energieerzeugung). Erhöhen lässt sich der Eigenverbrauch auch durch die Anschaffung eines Batteriespeichers, die intelligente Steuerung deiner Wärmepumpe oder das Laden deines E-Autos bei Stromüberschuss.
Hier gilt es, die Stromkosten (ct/kWh) den Umbaukosten gegenüberzustellen. Indem du einen Teil deines Haushaltsstroms über deine Erzeugungsanlage deckst, sparst du beim Strombezug. Die Überschussproduktion (Energie, welche du nicht selbst benötigst) kannst du über AÜW und das Regionalstrom-Modell »AllgäuStrom 100 %« vermarkten und somit direkt in der Region weiterverkaufen.
Zum einen kannst du den Umbau auf Eigenverbrauch prüfen und deinen Stromüberschuss über AÜW vermarkten. Alternativ lässt du deinen gesamten erzeugten Strom von AÜW vermarkten. Gerne beraten wir dich auch über die Möglichkeiten des Repowerings deiner Anlage (= Erneuerung der Anlage).
Ja, du kannst bereits AllgäuStrom 100% beziehen. Mit deiner eigenen EE-Anlage kannst du erst nach Ende der EEG-Vergütung deiner Anlage am AllgäuStrom 100% teilnehmen. EEG-geförderter Strom darf nicht zusätzlich verkauft werden, er wurde dir sozusagen vom Staat bereits mit der Förderung abgekauft. So fließt dieser Strom in den deutschlandweiten „Stromsee“ und vermischt sich mit Energie aus Kohle- und Atomkraftwerken. Auf deiner Stromrechnung wird dir im Strommix dieser Anteil am Strom als „erneuerbare Energie gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Beim AllgäuStrom 100% versorgen wir unsere Kunden zu 100% aus Allgäuer Ökostrom, der direkt vom Erzeuger an den Verbraucher verkauft wird, ohne Förderung, ohne Community, ohne Ökostromzertifikate. Ganz einfach hier erzeugt, hier verbraucht, ohne Schnickschnack.
AÜW EnergieDach

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Ja, das EnergieDach ist jetzt auch in Kombination mit einem Batteriespeicher erhältlich. Mit einem Speichersystem kannst du einen noch höheren Anteil deines erzeugten Solarstroms selbst nutzen.
Die Photovoltaikanlage wird auf eine Eigenverbrauchsanteil von rund 50 % ausgelegt. Damit kannst du bis zu 50 % des erzeugten sauberen Stroms im eigenen Haushalt verbrauchen. Die optimale Größe für deine Solaranlage bestimmen wir individuell anhand deiner persönlichen Angaben.
Das Energiedach ist attraktiv für dich, wenn du folgende Eigenschaften überwiegend erfüllst:
  • Du wohnst als privater Endkunde in deiner eigenen Immobilie.
  • Es steht eine ausreichend große Dachfläche zur Verfügung, die wenig verschattet ist.
  • Die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
  • Dein jährlicher Stromverbrauch beträgt mindestens 3.500 kWh.
  • Du verbrauchst auch tagsüber Strom (z.B. zum Kochen, Waschen oder für eine Wärmepumpe).
Das AÜW EnergieDach ist für alle, die ihren eigenen Strom umweltfreundlich produzieren möchten. Das AÜW errichtet dazu eine Solarstromanlage auf deinem Dach. Die Anlage wird so ausgelegt, dass du bis zu 60 % des Stroms selbst verbrauchen kannst. Der Stromüberschuss wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nach den Konditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.
Mein AÜW

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Deinen Strompreis sowie die Vertragslaufzeiten findest du im Menü. Klicke im eingeloggten Zustand einfach auf „Verträge“ und und wähle deinen Vertrag durch einen Klick aus. Du findest in der Tabelle die Vertragsenden. In der Rubrik „Produkte“ kannst du deine Strompreise einsehen.
Klicke im eingeloggten Zustand einfach auf „Verträge“ und anschließend „Details“. In der Rubrik „Abmeldung einer Wohnung/eines Hauses“ kannst du eine Abmeldung oder eine Ummeldung/Neuanmeldung durchführen.
Die Nummer deines Vertragskontos sowie deine Zählernummer teilen wir dir in den meisten unserer Schreiben mit. Du findest diese beispielsweise in der rechten Spalte auf deiner Vertragsbestätigung oder Jahresrechnung.
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Rechnungserläuterung

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Zählerablesung

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Glasfaserhausanschluss beim geförderten Ausbau

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Nach der Verlegung des Leerrohrs in dein Gebäude wird darin ein Glasfaserkabel eingezogen, am Übergabepunkt montiert und zum Schluss eine Abschlussmessung des Kabels durchgeführt. Anschließend schickt AÜW eine schriftliche Bereitstellunganzeige an M-net. M-net gibt das Gebäude für die Bestellung eines Breitbandanschlusses frei (das dauert ca. 3-4 Wochen). Sobald auf der M-net Homepage deine Adresse verfügbar ist, kannst du M-net einen Auftrag für einen Breitbandanschluss erteilen. Daraufhin schickt M-net dir eine Auftragseingangsbestätigung und nach Bearbeitung des Auftrages eine Auftragsbestätigung mit deinem Anschlusstermin (abhängig von Laufzeiten deines bestehenden Vertrages). Anschließend wird ggf. die FRITZ!Box von M-net versendet und ein Techniker kommt, um die Installation der ONT auszuführen und in Betrieb zu nehmen. Du musst dann nur noch deinen Router anstecken. (Wenn du deinen eigenen Router verwenden möchtest, musst du die Zugangsdaten selbst eintragen).
Die örtlichen Gegebenheiten werden nach den baulichen Maßnahmen wieder so hergestellt, wie diese zu Baubeginn vorgefunden wurden. Sollten trotz allem Verunreinigungen oder Schäden entstehen, werden wir diese selbstverständlich beseitigen.
Vor und während der Baumaßnahmen auf dem Grundstück besprichst du die Bautätigkeiten sowie den zeitlichen Verlauf bitte mit einem Mitarbeiter vor Ort.
Der bisherige Telefonanschluss steht in keinem Zusammenhang mit dem neuen Glasfaserhausanschluss. Ein Abbau o.ä. ist daher nicht erforderlich. Deine bisherigen Telefone kannst du im Regelfall weiterhin mit dem neuen Router nutzen.
Für die Installation in deinem Wohngebäude verbauen wir nach der Hauseinführung eine Abschlussdose (APL) sowie ein Netzabschlussgerät (ONT) mit Stecker. Die Steckdose für das strombeziehende Netzabschlussgerät wird im Umkreis von ca. einem Meter benötigt. Die Verkabelung des Routers mit dem Netzabschlussgerät sowie die weiterführende Verteilung im Hausnetz liegen in deiner Verantwortung. Diese kannst du nach individuellen Wünschen gestalten.
Im Normalfall in der Nähe des Strom-Hausanschlusskastens. Es können aber auch andere Punkte im Keller oder EG geeignet sein.
Ja, jede Wohneinheit kann eine eigene Glasfaser für ihren Vertrag nutzen. Deshalb benötigen wir zwingend die korrekte Angabe der Wohneinheiten in der Nutzungsvereinbarung, damit auch genügend Glasfasern für alle Wohnungen zur Verfügung stehen.
Bei mehr als drei Wohneinheiten in einem Gebäude wird von M-net eine separate Nutzungsvereinbarung verschickt. Der Hauseigentümer muss diese unterschrieben an M-net zurückschicken, da M-net sonst nicht auf das Hausnetz zugreifen darf und somit die Adresse nicht freigeben kann.
Die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters ist zwingend notwendig. Nur der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung kann die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen.
Nein, wir empfehlen dir dennoch, dein Vorhaben rechtzeitig mit deinem Mieter abzusprechen, da für die Verlegung des Anschlusses Baumaßnahmen am Haus notwendig werden.
Da es sich hier um einen geförderten Ausbau handelt, ist der Anschluss bis zum Übergabepunkt kostenlos.
Momentan leider nicht, da nur M-net die Glasfaserleitung von AÜW über einen Kooperationsvertrag mietet.
Nein, nur für das Grundstück, das den Hausanschluss bekommt. Für weitere Leitungen über andere Grundstücke kommen wir extra auf dich zu und bitten um dein Einverständnis.
Ja, wir benötigen das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer.
Glasfaserhausanschluss beim energiewirtschaftlichen Ausbau

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Nach der Verlegung des Leerrohrs in dein Gebäude wird darin ein Glasfaserkabel eingezogen, am Übergabepunkt montiert und zum Schluss eine Abschlussmessung des Kabels durchgeführt. Anschließend schickt AÜW eine schriftliche Bereitstellunganzeige an M-net. M-net gibt das Gebäude für die Bestellung eines Breitbandanschlusses frei (das dauert ca. 3-4 Wochen). Sobald auf der M-net Homepage deine Adresse verfügbar ist, kannst du M-net einen Auftrag für einen Breitbandanschluss erteilen. Daraufhin schickt M-net dir eine Auftragseingangsbestätigung und nach Bearbeitung des Auftrages eine Auftragsbestätigung mit deinem Anschlusstermin (abhängig von Laufzeiten deines bestehenden Vertrages). Anschließend wird ggf. die FRITZ!Box von M-net versendet und ein Techniker kommt, um die Installation der ONT auszuführen und in Betrieb zu nehmen. Du musst dann nur noch deinen Router anstecken. (Wenn du deinen eigenen Router verwenden möchten, musst du die Zugangsdaten selbst eintragen).
Die örtlichen Gegebenheiten werden nach den baulichen Maßnahmen wieder so hergestellt, wie diese zu Baubeginn vorgefunden wurden. Sollten trotz allem Verunreinigungen oder Schäden entstehen, werden wir diese selbstverständlich beseitigen.
Vor und während der Baumaßnahmen auf deinem Grundstück besprichst du die Bautätigkeiten sowie den zeitlichen Verlauf bitte mit einem Mitarbeiter vor Ort.
Der bisherige Telefonanschluss steht in keinem Zusammenhang mit dem neuen Glasfaser-Hausanschluss. Ein Abbau o.ä. ist daher nicht erforderlich. Deine bisherigen Telefone kannst du im Regelfall weiterhin mit dem neuen Router nutzen.
Für die Installation in deinem Wohngebäude verbauen wir nach der Hauseinführung eine Abschlussdose (APL) sowie ein Netzabschlussgerät (ONT) mit Stecker. Die Steckdose für das strombeziehende Netzabschlussgerät wird im Umkreis von ca. einem Meter benötigt. Die Verkabelung des Routers mit dem Netzabschlussgerät sowie die weiterführende Verteilung im Hausnetz liegen in deiner Verantwortung. Diese kannst du nach individuellen Wünschen gestalten.
Im Normalfall in der Nähe des Strom-Hausanschlusskastens. Es können aber auch andere Punkte im Keller oder EG geeignet sein.
Ja, jede Wohneinheit kann eine eigene Glasfaser für ihren Vertrag nutzen. Deshalb benötigen wir zwingend die korrekte Angabe der Wohneinheiten in der Nutzungsvereinbarung, damit auch genügend Glasfasern für alle Wohnungen zur Verfügung stehen.
Bei mehr als drei Wohneinheiten in einem Gebäude wird von M-net eine separate Nutzungsvereinbarung verschickt. Der Hauseigentümer muss diese unterschrieben an M-net zurückschicken, da M-net sonst nicht auf das Hausnetz zugreifen darf und somit die Adresse nicht freigeben kann.
Die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters ist zwingend notwendig. Nur der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung kann die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen.
Nein, wir empfehlen dir dennoch, dein Vorhaben rechtzeitig mit deinem Mieter abzusprechen, da für die Verlegung des Anschlusses Baumaßnahmen am Haus notwendig werden.
Mit der Angebotsannahme stimmst du lediglich der Glasfaserverlegung in dein Haus zu. Nach Abschluss der Montage kommen keine weiteren Kosten (weder einmalig noch laufende) auf dich zu.
Momentan leider nicht, da nur M-net die Glasfaserleitung von AÜW über einen Kooperationsvertrag mietet.
Nein, nur für das Grundstück, das den Hausanschluss bekommt. Für weitere Leitungen über andere Grundstücke kommen wir extra auf dich zu und bitten um dein Einverständnis.
Ja, wir benötigen das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer.

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