AÜW Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft.

Bisher haben wir die Preisblätter der Ersatzversorgung zusammen mit den Preisblättern der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite laut EnWG (§ 38) angepasst. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Preisblätter der Ersatzversorgung können von den Preisblättern der Grundversorgung abweichen.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Unsere Preise
Ersatzversorgung
Ersatzversorgung Preisblatt (Eintarifmessung) für Gemeinden bis 25.000 Einwohner
gültig ab 01.01.2026
Ersatzversorgung Preisblatt (Eintarifmessung) für Gemeinden ab 25.000 Einwohner
gültig ab 01.01.2026
Ersatzversorgung Preisblatt (Zweitarifmessung) für Gemeinden bis 25.000 Einwohner
gültig ab 01.01.2026
Ersatzversorgung Preisblatt (Zweitarifmessung) für Gemeinden ab 25.000 Einwohner
gültig ab 01.01.2026
Ersatzversorgung Allgäu Therm
Ersatzversorgung Preisblatt für Wärmepumpen, Speicher- und Marmorheizungen, E-Mobilgültig ab 01.01.2026
Alles, was du wissen musst.
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
| 0,1 % | Kernkraft | |
| 30,7 % | Kohle | |
| 16 % | Erdgas | |
| 1,3 % | Sonstige fossile Energieträger | |
| 1 % | Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | |
| 50,9 % | Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | |
| 0 % | Erneuerbare Energien aus der Region, gefördert nach dem EEG |
| CO2-Emissionen | 382 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall | 0 g/kWh |
Stand: 1. Juli 2025 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.