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AÜW Ersatzversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft.
Frau mit Laptop in der Küche
Bisher haben wir die Preisblätter der Ersatzversorgung zusammen mit den Preisblättern der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite laut EnWG (§ 38) angepasst. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Preisblätter der Ersatzversorgung können von den Preisblättern der Grundversorgung abweichen.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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Ersatzversorgung
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Strom­kennzeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
0 %Kernkraft
27,9 %Kohle
16,8 %Erdgas
2,1 %Sonstige fossile Energieträger
2,3 %Erneuerbare Energie mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG
50,9 %Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
0 %Mieterstrom, gefördert nach EEG

CO2-Emissionen 352 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0 g/kWh

Stand: 1. Juli 2026 (Datenbasis 2025)
Die Stromkennzeichnung wurde erarbeitet gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7.7.2005, geändert 2021.