AÜW Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft.
Bisher haben wir die Preisblätter der Ersatzversorgung zusammen mit den Preisblättern der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite laut EnWG (§ 38) angepasst. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Preisblätter der Ersatzversorgung können von den Preisblättern der Grundversorgung abweichen.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Unsere Preise
Ersatzversorgung | |
---|---|
Ersatzversorgung Preisblatt bis 25.000 Einwohner gültig bis 31.12.2022 | Ersatzversorgung Preisblatt ab 25.000 Einwohner gültig bis 31.12.2022 |
Ersatzversorgung Preisblatt bis 25.000 Einwohner (Eintarifmessung) gültig ab 01.01.2023 Ersatzversorgung Preisblatt bis 25.000 Einwohner (Zweitarifmessung) gültig ab 01.01.2023 Ersatzversorgung Preisblatt bis 25.000 Einwohner (Gemeinsame Messung) gültig ab 01.01.2023 | Ersatzversorgung Preisblatt ab 25.000 Einwohner (Eintarifmessung) gültig ab 01.01.2023 Ersatzversorgung Preisblatt ab 25.000 Einwohner (Zweitarifmessung) gültig ab 01.01.2023 Ersatzversorgung Preisblatt ab 25.000 Einwohner (Gemeinsame Messung) gültig ab 01.01.2023 |
Ersatzversorgung Allgäu Therm | |
---|---|
Ersatzversorgung Preisblatt für Wärmepumpen, Speicher- und Marmorheizungen, E-Mobil gültig bis 31.12.2022 | Ersatzversorgung Preisblatt für Wärmepumpen, Speicher- und Marmorheizungen, E-Mobil gültig ab 01.01.2023 |
Alles, was du wissen musst.
Ersatzversorgung
Erfahre hier alles darüber.
Kann ich weiterhin Strom beziehen, wenn mein Versorger seiner Lieferpflicht nicht mehr nachkommt?
Welches Produkt bekomme ich bei AÜW, wenn mir mein Versorger gekündigt hat?
Wann erhalte ich die Ersatzversorgung?
Kann mich AÜW auch nach Ablauf der drei Monate mit Strom versorgen?
Sonstige Downloads
PDF ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR STROMGVV gültig ab 01.06.2022 |
PDF MUSTERTEXT DER ABWENDUNGSVEREINBARUNG gültig ab 01.01.2022 |
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 9,7 % Kernenergie
- 23,5 % Kohle
- 8,3 % Erdgas
- 1,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,3 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 14,1 % Kernenergie
- 34,2 % Kohle
- 12,1 % Erdgas
- 1,5 % Sonstige fossile Energieträger
- 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 38,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 12,9 % Kernenergie
- 28,9 % Kohle
- 11,8 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 39,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 6,0 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Stand: 1. November 2022 (Datenbasis 2021)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.