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AÜW Ersatzversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft.

Bisher haben wir die Preisblätter der Ersatzversorgung zusammen mit den Preisblättern der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite laut EnWG (§ 38) angepasst. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Preisblätter der Ersatzversorgung können von den Preisblättern der Grundversorgung abweichen.

Für gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 10.000 kWh und 100.000 kWh mit und ohne registrierender Lastgangmessung.

Ersatzenergie

mit registrierender Lastgangmessung

Ersatzenergie Preisblatt

gültig bis 31.12.2022

Ersatzenergie Preisblatt

gültig ab 01.01.2023

Sonstige Downloads

Stromkennzeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.

  • 9,7 % Kernenergie
  • 23,5 % Kohle
  • 8,3 % Erdgas
  • 1,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 0,3 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
236,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00026 g/kWh
  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 14,1 % Kernenergie
  • 34,2 % Kohle
  • 12,1 % Erdgas
  • 1,5 % Sonstige fossile Energieträger
  • 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 38,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
345,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00038 g/kWh
  • 12,9 % Kernenergie
  • 28,9 % Kohle
  • 11,8 % Erdgas
  • 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 39,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 6,0 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
350,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00030 g/kWh

Stand: 1. November 2022 (Datenbasis 2021)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.