Grundversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft. Damit soll neben der sicheren Stromversorgung der Allgemeinheit auch ein wirksamer Wettbewerb sichergestellt werden.
Grundversorgung
Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (s. EnWG § 3 Nr. 22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bis zu maximal 10.000 kWh pro Jahr.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der im Preisblatt genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.de veröffentlicht (§ 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV).
AÜW bietet die Grundversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an:
Unsere Preise
Grundversorgung |
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Grundversorgung Preisblatt bis 25.000 Einwohner gültig ab 01.01.2021 |
Grundversorgung Preisblatt über 25.000 Einwohner gültig ab 01.01.2021 |
Sonstige Downloads |
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Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 8,5 % Kernenergie
- 21,5 % Kohle
- 6,8 % Erdgas
- 2,5 % Sonstige fossile Energieträger
- 60,3 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,4 % Sonstige erneuerbare Energien
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 60,3 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 39,7 % Sonstige erneuerbare Energien
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 60,3 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 39,7 % Sonstige erneuerbare Energien
- 7,5 % Kernenergie
- 19,2 % Kohle
- 6,1 % Erdgas
- 2,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 53,7 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 11,3 % Sonstige erneuerbare Energien
- 13,5 % Kernenergie
- 29,0 % Kohle
- 11,9 % Erdgas
- 1,3 % Sonstige fossile Energieträger
- 40,4 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 3,9 % Sonstige erneuerbare Energien
Stand: 1. November 2020 (Datenbasis 2019)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.