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AÜW Grundversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft. Damit soll neben der sicheren Stromversorgung der Allgemeinheit auch ein wirksamer Wettbewerb sichergestellt werden.
Mann sitzt auf einer Bank an einem Feld
Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (s. EnWG § 3 Nr. 22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bis zu maximal 10.000 kWh pro Jahr.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der im Preisblatt genannten Umlagen und Aufschläge findest du auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite deines Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.com veröffentlicht (§ 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV).

AÜW bietet die Grundversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.

Strom­kennzeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
0,1 %Kernkraft
30,7 %Kohle
16 %Erdgas
1,3 %Sonstige fossile Energieträger
1 %Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
50,9 %Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
0 %Erneuerbare Energien aus der Region, gefördert nach dem EEG

CO2-Emissionen 382 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0 g/kWh

Stand: 1. Juli 2025 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
PDF-Datei Stromkennzeichnung AÜW