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AÜW Grundversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft. Damit soll neben der sicheren Stromversorgung der Allgemeinheit auch ein wirksamer Wettbewerb sichergestellt werden.

Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (s. EnWG § 3 Nr. 22), die entweder Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder für den Eigenverbrauch für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke bis zu maximal 10.000 kWh pro Jahr.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der im Preisblatt genannten Umlagen und Aufschläge findest du auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite deines Netzbetreibers unter www.allgaeunetz.com veröffentlicht (§ 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV).

AÜW bietet die Grundversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.

Sonstige Downloads

Stromkennzeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.

  • 4,1 % Kernenergie
  • 30,2 % Kohle
  • 5,9 % Erdgas
  • 0,8 % Sonstige fossile Energieträger
  • 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 0,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
326,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00011 g/kWh
  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 41,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 41,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 5,1 % Kernenergie
  • 38,0 % Kohle
  • 7,4 % Erdgas
  • 1,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 48,5 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
412,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00014 g/kWh
  • 6,6 % Kernenergie
  • 32,5 % Kohle
  • 10,8 % Erdgas
  • 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 40,7 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 8,2 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
377,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00020 g/kWh

Stand: 1. November 2023 (Datenbasis 2022)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.