Strom für Ihr Gewerbe
Jetzt passenden Tarif finden.
Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen und genau aus diesem Grund gehen wir exakt auf diese ein und empfehlen Ihnen den für Sie optimalen Stromtarif. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 4,1 % Kernenergie
- 30,2 % Kohle
- 5,9 % Erdgas
- 0,8 % Sonstige fossile Energieträger
- 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
CO2-Emissionen
326,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00011 g/kWh
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 41,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 58,9 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 41,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
- 5,1 % Kernenergie
- 38,0 % Kohle
- 7,4 % Erdgas
- 1,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 48,5 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
CO2-Emissionen
412,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00014 g/kWh
- 6,6 % Kernenergie
- 32,5 % Kohle
- 10,8 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 40,7 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 8,2 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
CO2-Emissionen
377,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00020 g/kWh
Stand: 1. November 2023 (Datenbasis 2022)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.