Direktvermarktung von EEG-Strom
Wir vermarkten Ihren Strom für Sie!
Bereits heute werden rund 42 % des benötigten Stroms im Netzgebiet der AllgäuNetz aus erneuerbaren Energien gewonnen. Ein Erfolg, auf dem sich das Allgäu und wir uns nicht ausruhen werden.
Bereits heute werden rund 42 % des benötigten Stroms im Netzgebiet der AllgäuNetz aus erneuerbaren Energien gewonnen. Ein Erfolg, auf dem sich das Allgäu und wir uns nicht ausruhen werden.

Sie planen eine neue regenerative Erzeugungsanlage?
AÜW unterstützt Sie auf dem Weg, ein erfolgreicher Energieunternehmer zu werden. Damit leisten auch Sie künftig einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft Allgäu. Nutzen Sie unseren Service der Direktvermarktung und treiben Sie die Marktintegration der erneuerbaren Energien weiter voran.
Mit unserem Service erleichtern wir Ihnen den Einstieg in die Direktvermarktung. Als Anlagenbetreiber bieten wir Ihnen gemäß EEG den Service, Ihren Anlagenstrom an der Strombörse gewinnbringend zu verkaufen.
Ferner vermarkten wir gerne auch Ihren ungeförderten Strom als sonstige Direktvermarktung. Wir führen die Vermarktung Ihrer Anlage ab einer installierten Leistung über 100 kW durch.
Mit unserem Service erleichtern wir Ihnen den Einstieg in die Direktvermarktung. Als Anlagenbetreiber bieten wir Ihnen gemäß EEG den Service, Ihren Anlagenstrom an der Strombörse gewinnbringend zu verkaufen.
Ferner vermarkten wir gerne auch Ihren ungeförderten Strom als sonstige Direktvermarktung. Wir führen die Vermarktung Ihrer Anlage ab einer installierten Leistung über 100 kW durch.
Wir vermarkten Ihren Strom
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Direktvermarktung:
Ihre Vorteile
Gesetzliche Informationen zur Direktvermarktung
Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung Neuanlagen:
Seit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1.8.2014 gilt für alle Neuanlagen eine verpflichtende Direktvermarktung, wenn die installierte Leistung 500 kW übersteigt. Ab dem 1.1.2016 werden auch Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37). Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen (EEG 2014, §100, Absatz 1, Nr. 6). Für Biogas- und Biomethananlagen galt bereits eine im EEG 2012 festgelegte Direktvermarktungspflicht für Strom aus Anlagen, die nach dem 1.1.2014 ans Netz gingen und deren Leistung über 750 kW betrug. Über die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen hinaus besteht ab dem EEG 2014 zudem die verpflichtende Fernsteuerbarkeit für alle Anlagen der erneuerbaren Energien, deren Strom direktvermarktet wird.
Seit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1.8.2014 gilt für alle Neuanlagen eine verpflichtende Direktvermarktung, wenn die installierte Leistung 500 kW übersteigt. Ab dem 1.1.2016 werden auch Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37). Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen (EEG 2014, §100, Absatz 1, Nr. 6). Für Biogas- und Biomethananlagen galt bereits eine im EEG 2012 festgelegte Direktvermarktungspflicht für Strom aus Anlagen, die nach dem 1.1.2014 ans Netz gingen und deren Leistung über 750 kW betrug. Über die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen hinaus besteht ab dem EEG 2014 zudem die verpflichtende Fernsteuerbarkeit für alle Anlagen der erneuerbaren Energien, deren Strom direktvermarktet wird.
Unser Dienstleistungsangebot hat Ihr Interesse geweckt?
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und unterstützen Sie beim Einstieg in die Direktvermarktung. Im ersten Schritt benötigen wir für die Beratung lediglich Ihre Anlagengröße.

Thomas Holzmann
Innendienst Gewerbe- und Geschäftskunden, Vertrieb
0831 2521-434Thomas.Holzmann@auew.de