Privatkunden Gewerbekunden Schule Über uns Karriere

Jahresrechnung Vertragskontonummer Rechnungsnummer

ANSCHREIBEN
Seite 1 ist Ihr Rechnungsanschreiben.

1. IHRE PERSÖNLICHEN IDENTIFIKATIONSNUMMERN
Dieser Block enthält Ihre wichtigsten Identifikationsmerkmale,

  • die Vertragskontonummer und
  • die Rechnungsnummer.

Bitte beachten Sie:
Bei Anrufen und Schriftverkehr bitten wir Sie immer um Angabe der vollständigen Vertragskontonummer.
Somit können wir Ihr Anliegen schnell und direkt bearbeiten und Ihnen weiterhelfen.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlungen verwenden Sie im Zahlungsverkehr bitte Ihre
Vertragskontonummer OHNE Leerzeichen.

Ihr Guthaben / Ihre Nachzahlung:
In der Stromrechnung werden die erbrachten Energielieferungen des Vorjahres mit den bereits geleisteten
Abschlagszahlungen (und ggf. sonstigen Zahlungen) verrechnet.
Haben Sie weniger Energie verbraucht als erwartet, ist Ihr Kontostand im Plus – Sie haben ein Guthaben, das
im Anschluss mit dem ersten neuen Abschlag verrechnet wird.
Haben Sie mehr Energie verbraucht als erwartet, ist Ihr Kontostand im Minus. Der Ausgleich erfolgt über eine
Nachzahlung, die ebenfalls im Anschluss mit dem ersten neuen Abschlag verrechnet wird.

Weitere Details und Berechnungsgrundlagen finden Sie auf den Seiten 4 und 5.

Jahresrechnung Anschreiben

2. INFOBOX
Die Infobox enthält auf einen Blick Informationen zu

  • Ihrem Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum
  • Ihrem Guthaben bzw. Ihrer Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum
  • Ihrem neuen errechneten monatlichen oder vierteljährigen Abschlag

3. ONLINE-KUNDENPORTAL
In unserem AÜW-Kundenportal können Sie rund um die Uhr Ihre Rechnung(en) abrufen, den Abschlag oder
persönliche Daten ändern und noch vieles mehr. Ganz bequem. Probieren Sie es doch mal aus.

Ihre Kundendaten und Ihre Rechnung im Überblick

4. KUNDENDATEN
Übersichtliche Zusammenfassung Ihrer vollständigen Kundendaten:

  • Vertragsnehmer: Name und Anschrift des Vertragspartners, mit dem der Stromliefervertrag geschlossen wurde.
  • Lieferstelle: Der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.
  • Bankverbindung: Wird angedruckt, wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben. Durch eine Erteilung
    des SEPA-Mandats verpassen Sie keine Zahlungsfristen und müssen keine komplizierten Überweisungsformulare ausfüllen. Alternativ bieten wir Ihnen als Zahlungsmöglichkeiten die Überweisung bzw. den Dauerauftrag und den AÜW-Kassenautomat in der Illerstraße 18 in Kempten an.

5. IHRE RECHNUNG IM ÜBERBLICK
Der Zählpunkt ist ein Stromentnahmepunkt, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert
wird.
Je Vertragskonto sind mehrere Zählpunkte möglich, z. B. Zählpunkt 1: Haushalt, Zählpunkt 2: Wärmepumpe. An dieser Stelle sind übersichtlich alle Zählpunkte dargestellt sowie der Abrechnungszeitraum und der Stromverbrauch pro Zählpunkt. Daraus ergibt sich das Entgelt für die Stromlieferung (netto), welches mit den geleisteten Abschlagszahlungen des Abrechnungszeitraums zuzüglich Umsatzsteuer sowie mit ggf. anfallenden Forderungen und Gutschriften (z. B. Geringverbraucherbonus, Zählereinbaugebühr, Mahngebühr) verrechnet wird. Daraus wird ein Guthaben oder eine Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum errechnet.

Monatlicher Abschlag und Verrechnung Ihres Guthabens

6. IHR NEUER MONATLICHER ABSCHLAG
Abschläge sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen. In diesem Block werden alle Fälligkeitstermine für den folgenden Abrechnungszeitraum aufgelistet.

Aus Ihrem Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum wird Ihr neuer Abschlag berechnet. Eine Gegenüberstellung Ihres aktuellen Jahresverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr finden Sie unter Punkt 10 Ihrer Rechnung. Orientierungswerte, wo Sie im Bundesdurchschnitt liegen, finden Sie im INFOBLATT ZU IHRER RECHNUNG.

Für den direkten Vergleich haben wir zusätzlich zu Ihrem neuen Abschlagsbetrag auch Ihren bisherigen Abschlag angedruckt.

7. VERRECHNUNG IHRES GUTHABENS BZW. IHRER NACHZAHLUNG
Ihr in Punkt 5 ermitteltes Guthaben bzw. Ihre Nachzahlung wird mit Ihrem ersten neuen Abschlag
(ermittelt in Punkt 6) verrechnet. Je nach Höhe Ihres Guthabens bzw. Ihrer Nachzahlung und der Höhe des ersten neuen Abschlags handelt es sich

  • bei erteiltem SEPA-Mandat um einen Abbuchungs– oder Überweisungsbetrag von bzw. auf Ihr Bankkonto,
  • ohne erteiltes SEPA-Mandat um einen Fälligkeitsbetrag. Das Fälligkeitsdatum des ermittelten Verrechnungsbetrags wird Ihnen ebenfalls angezeigt.
Vertragsdaten zum Zählpunkt 1

DETAILS – PRO ZÄHLPUNKT
Die Seiten 4 und 5 sind zählpunktspezifisch, d. h. bei mehreren Zählpunkten erhalten Sie für jeden Zählpunkt eine eigene Seite.

8. IHRE VERTRAGSDATEN ZUM ZÄHLPUNKT 1
Hier werden die Vertragsdaten zu Ihrem Zählpunkt 1 auf einen Blick übersichtlich dargestellt:

  • Die Zählernummer dient der Identifikation des abgerechneten Zählers.
  • An einer Marktlokation findet die Belieferung mit Energie statt. Unter Angabe dieser Nummer kann beispielsweise der Wechsel des Energielieferanten in Auftrag gegeben werden.
  • Der Messstellenbetreiber ist der grundzuständige Betreiber Ihrer Messstelle oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahrnimmt.
  • Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen (z. B. Zähler) beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
  • Mit Netzbetreiber ist in diesem Falle konkret der Verteilnetzbetreiber gemeint, der Stromnetze zur regionalen Stromversorgung an Endverbraucher betreibt, instand hält und ausbaut.
  • Die Kontaktinformationen zu Ihrem Netzbetreiber beinhalten die Codenummer (Netzbetreibernummer), die Ihren Netzbetreiber eindeutig identifiziert sowie die Notrufnummer, unter der Sie den Netzbetreiber im Notfall (z. B. Stromausfall) erreichen können.
  • Das aktuelle Produkt des Zählpunkts wird aufgeführt. Wurde bei Abschluss des Stromliefervertrags zusätzlich eine Option gewählt (z. B. 100 % Ökostrom), so wird diese hier mitaufgeführt.
  • Die Vertragsbindung bezieht sich auf die Mindestlaufzeit des letzten abgeschlossenen Vertrags. Wurde im Anschluss an das aktuelle Produkt bereits ein weiterer Vertrag unterzeichnet, wird das künftige Produkt hier ebenfalls aufgeführt.
Verbrauchsermittlung zum Zählpunkt 1

9. IHRE VERBRAUCHSERMITTLUNG ZUM ZÄHLPUNKT 1
Hier wird Ihr zählpunktspezifischer Verbrauch detailliert dargestellt:

  • Der Abrechnungszeitraum gibt die Tage an, für die wir Ihren Energieverbrauch in dieser Rechnung abrechnen. Er wird durch den Zeitpunkt der Zählerablesung bestimmt. Falls mehrere Zeilen angedruckt werden,
    ist diese Teilung beispielsweise auf einen Zählerwechsel oder auf eine Preisänderung zurückzuführen.
  • Die Ablesung zeigt an, wie Ihr Zählerstand ermittelt wurde (Beschreibung siehe Legende).
  • Das Zählwerk gibt die Zählwerkbezeichnung Ihres Zählers an. Am häufigsten sind Zähler mit einem Zählwerk, sogenannte Eintarifzähler (ET) oder Zähler mit zwei Zählwerken, sogenannte Zweitarifzähler (ZT), die je ein Zählwerk für den Hoch- (HT) und für den Niedertarif (NT) besitzen.
  • Anhand der Zählerstände können Sie Ihren Verbrauch ablesen. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der Zählerstände innerhalb eines Abrechnungszeitraums multipliziert mit dem Faktor (Wandlerfaktor). Bei Privathaushalten beträgt der (Wandler-)Faktor des Zählers 1. Ist bei Lieferstellen mit hohen Verbräuchen ein Wandlerzähler eingebaut, so ist der Wandlerfaktor größer 1.
Jahresverbrauch im Vergleich zum Vorjahr

10. IHR AKTUELLER JAHRESVERBRAUCH IM VERGLEICH ZUM VORJAHR
Hier stellen wir Ihren aktuellen Jahresverbrauch im Vergleich zum Vorjahr grafisch und tabellarisch dar. Da ein Abrechnungszeitraum nicht immer einem ganzen Jahr entspricht, wird die Anzahl der tatsächlich abgerechneten Tage und der tatsächliche Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet.
Orientierungswerte, wo Sie mit Ihrem hochgerechneten Jahresverbrauch im Bundesdurchschnitt liegen, finden Sie auf dem INFOBLATT ZU IHRER RECHNUNG. Dort finden Sie außerdem die besten Adressen mit wertvollen Tipps zum Energiesparen.

Betragsermittlung zum Zählpunkt 1

DETAILS – PRO ZÄHLPUNKT
Die Seiten 4 und 5 sind zählpunktspezifisch, d. h. bei mehreren Zählpunkten erhalten Sie für jeden Zählpunkt eine eigene Seite.

11. IHRE BETRAGSERMITTLUNG ZUM ZÄHLPUNKT 1
Hier wird die Betragsermittlung zu Ihrem Zählpunkt bis ins kleinste Detail aufgeschlüsselt. Der Abrechnungszeitraum gibt die Tage an, für die wir Ihren Energieverbrauch in dieser Rechnung abrechnen. Er wird durch den Zeitpunkt der Zählerablesung bestimmt.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde [kWh] Energie. Im Grundpreis sind Aufwendungen enthalten, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. Im Regelfall Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Während eines Abrechnungszeitraums können sich Arbeits– und Grundpreis ändern. In diesem Fall weisen wir Sie in einer Mitteilung gesondert darauf hin.

Bei der Berechnung Ihrer Stromkosten wird Ihr Verbrauch für den Abrechnungszeitraum mit den jeweiligen Arbeitspreisen Ihres Stromprodukts multipliziert. Der Grundpreis bezieht sich auf 365 Tage und wird entsprechend des jeweiligen Abrechnungszeitraums tagesgenau umgerechnet. Wurde bei Abschluss des Stromliefervertrags zusätzlich eine Option gewählt (z. B. 100 % Ökostrom), so wird diese hier mitaufgeführt. Die Summe der einzelnen Beträge ergibt das Entgelt für die Stromlieferung (netto). Diese Position finden Sie auch in IHRE RECHNUNG IM ÜBERBLICK.

Hinweis:
Der Hinweis „siehe Infoblatt Stromkennzeichnung“ weist darauf hin, welcher Zusammensetzung des Stroms in der Stromkennzeichnung Ihr Produkt zuzuordnen ist. Die Stromkennzeichnung der Allgäuer Überlandwerk GmbH finden Sie im INFOBLATT ZU IHRER RECHNUNG.

Strompreiszusammensetzung von Zählpunkt 1

12. STROMPREISZUSAMMENSETZUNG VON ZÄHLPUNKT 1
Hier bereiten wir die Strompreiszusammensetzung speziell für Ihren Zählpunkt transparent auf – durch detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Strompreisbestandteile inklusive einer grafischen Darstellung. In Ihrem Entgelt für die Stromlieferung (brutto) sind folgende Entgelte und Abgaben enthalten:

  • Strom: Diese Preisbestandteile entstehen durch die Beschaffung, Erzeugung und den Vertrieb des Stroms.
  • Netz: Diese regulierten Preisbestandteile dienen dem Netzbetreiber zur Abrechnung, zum Betrieb, zur Instandsetzung und dem weiteren Ausbau der Netze. Die Entgelte für die Messung werden durch Messstellenbetreiber und Messdienstleister erhoben, diese sind in den meisten Fällen identisch mit dem Netzbetreiber. Sie stellen die Stromzähler, warten diese und geben den Zählerstand zur Abrechnung über den Netzbetreiber an den Stromanbieter weiter.
  • Staat: Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen werden über Gesetze und Verordnungen festgelegt und über den Stromanbieter vom Verbraucher eingezogen.

Die regulatorischen Bestandteile (Netz) und die staatlich veranlassten Bestandteile (Staat) können von uns als Stromlieferant nicht beeinflusst werden.

Eine Erläuterung der einzelnen Begriffe finden Sie im INFOBLATT ZU IHRER RECHNUNG unter dem Punkt ENERGIE VERSTEHEN.