Allgäu Clever Plus
Der Stromtarif für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW
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Du nutzt eine PV-Anlage zur eigenen Stromerzeugung– zusätzlich zu Wärmepumpe und/oder Wallbox? Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eigenem Zähler verwendest und deine Jahresverbrauchsmenge 100.000 kWh nicht übersteigt, ist Allgäu Clever Plus eine sinnvolle Lösung für dich. Bitte setze dich mit uns wegen einer individuellen Beratung in Verbindung und nutze dafür einfach unser Kontaktformular.
Zum FormularUnsere Preise
| Unsere Preise | Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto |
|---|---|---|
| bis 100.000 kWh/Jahr Haushaltsstrom | 32,40 ct/kWh | 16,93 €/Monat |
| Strom für steuerbare Verbrauchseinrichtung | 27,18 ct/kWh | 11,36 €/Monat |
gültig ab 01.01.2026
Lieferung, Steuerung, Messung:
Die Steuerung wird durch den Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Festlegung der BNetzA und der zwischen ihm und dir geschlossenen Vereinbarung nach § 14a EnWG vorgenommen.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Regelungen für die § 14a Anlagen festgelegt:
Die Steuerung wird durch den Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Festlegung der BNetzA und der zwischen ihm und dir geschlossenen Vereinbarung nach § 14a EnWG vorgenommen.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Regelungen für die § 14a Anlagen festgelegt:
Unsere Vertragskonditionen
| Vertragslaufzeit | 12 Monate |
| Kündigungsfrist | 1 Monat |
| Vertragsverlängerung | 1 Monat |
| Preisgarantie | keine |
Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
PDF-Datei AGB für steuerbare VerbrauchseinrichtungenVoraussetzungen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
| 0,1 % | Kernkraft | |
| 30,7 % | Kohle | |
| 16 % | Erdgas | |
| 1,3 % | Sonstige fossile Energieträger | |
| 1 % | Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG | |
| 50,9 % | Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG | |
| 0 % | Erneuerbare Energien aus der Region, gefördert nach dem EEG |
| CO2-Emissionen | 382 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall | 0 g/kWh |
Stand: 1. Juli 2025 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
