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Allgäu Clever Plus

Der Stromtarif für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW
  • 100% Ökostrom mit reduzierten Netzentgelten

  • Clever für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

  • Optimale Nutzung der selbst erzeugten Energie

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Paar auf Dachterasse mit PV-Anlage im Hintergrund
Du nutzt eine PV-Anlage zur eigenen Stromerzeugung– zusätzlich zu Wärmepumpe und/oder Wallbox? Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eigenem Zähler verwendest und deine Jahresverbrauchsmenge 100.000 kWh nicht übersteigt, ist Allgäu Clever Plus eine sinnvolle Lösung für dich. Bitte setze dich mit uns wegen einer individuellen Beratung in Verbindung und nutze dafür einfach unser Kontaktformular.
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Unsere Preise

Unsere PreiseArbeitspreis bruttoGrundpreis brutto
bis 100.000 kWh/Jahr
Haushaltsstrom
32,40 ct/kWh16,93 €/Monat
Strom für steuerbare Verbrauchseinrichtung27,18 ct/kWh11,36 €/Monat
gültig ab 01.01.2026
Lieferung, Steuerung, Messung:
Die Steuerung wird durch den Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Festlegung der BNetzA und der zwischen ihm und dir geschlossenen Vereinbarung nach § 14a EnWG vorgenommen.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Regelungen für die § 14a Anlagen festgelegt:
  • Sperrung: Präventiv bis zu 2 Stunden pro Tag Steuerung möglich, auch über mehrere Segmente hinweg (bis zum 31.12.2028).

  • Netzorientiertes Steuern/Dimmen: Die Anwendung der Dimmung erfolgt nach dem Prinzip „Ultima-Ratio“ (d. h. so viel wie nötig, so wenig wie möglich) und diskriminierungsfrei. Kommt es zu einer Dimmung, ist die Veröffentlichung der Steuerungsdaten über Netzgebiete, Dauer, Intensität auf der Website der AllgäuNetz GmbH & Co. KG ab 01.03.2025 verpflichtend.

Unsere Vertrags­konditionen

Vertragslaufzeit12 Monate
Kündigungsfrist1 Monat
Vertragsverlängerung1 Monat
Preisgarantiekeine
Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
PDF-Datei AGB für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Voraussetzungen

  • Die Energieaufnahme kann vom Netzbetreiber auf Grundlage einer zwischen dir und dem Netzbetreiber nach § 14a EnWG geschlossenen Vereinbarung gesteuert werden.

  • Du nutzt entweder ein steuerbares intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine steuerbare konventionelle Messeinrichtung.

  • Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 100.000 kWh.

Was sind steuerbare Verbrauchs­einrichtungen?

Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:
  • Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)

  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben

  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen)

  • Stromspeicher

Strom­kenn­zeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
0,1 %Kernkraft
30,7 %Kohle
16 %Erdgas
1,3 %Sonstige fossile Energieträger
1 %Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
50,9 %Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
0 %Erneuerbare Energien aus der Region, gefördert nach dem EEG

CO2-Emissionen 382 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0 g/kWh

Stand: 1. Juli 2025 (Datenbasis 2024)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.
PDF-Datei Stromkennzeichnung AÜW

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Steuerbare Verbrauchseinrichtung

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