Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Wichtige Informationen zu elektrisch angetriebenen Wärmepumpen

Du betreibst eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten – die Bundesregierung unterstützt deinen Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen deines Wärmepumpen-Tarifes.

Gesetzliche Regelungen §22 EnFG

Ab dem 01. Januar 2023 reduzieren sich für Wärmepumpen mit einem eigenen Zählpunkt nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage auf null. Damit die beiden Umlagen verringert werden können, muss die Europäische Kommission noch ihre Genehmigung erteilen. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend und nicht abzusehen. Erst danach können wir die Umlagensenkung entsprechend an dich weitergeben, sofern die Bestätigung über deren Gewährung durch AllgäuNetz vorliegt.

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

Um nach der Genehmigung von der Umlagensenkung profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden
  • Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach § 22 Nr. 2 EnFG)
  • Gegen dich bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt

Um deinen Anspruch auf Strompreissenkung geltend zu machen, kannst du bereits jetzt folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken. Nachdem die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist, werden wir dieses prüfen.

Bitte beachte, dass eine unverzügliche Mitteilungspflicht durch dich an uns trotz noch fehlender Genehmigung durch die Europäische Kommission besteht. Bitte berücksichtige dabei, dass die Meldung durch uns beim Netzbetreiber darüber hinaus Zeit in Anspruch nimmt.

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    §22 EnFG

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    Sollten sich bei Ihnen Veränderungen ergeben und hierdurch die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, bist du verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Teile uns deine Änderungen bitte unter hier mit.
    Die tatsächliche Reduzierung der genannten Umlagen ist abhängig von einer noch ausstehenden Genehmigung der Europäischen Kommission. Obwohl die Genehmigung bisher noch nicht erfolgt ist, sehen die rechtlichen Regelungen des EnFG vor, dass du die genannten Angaben bereits jetzt mitteilen musst. Ein Abwarten ist nicht möglich, wenn du die Umlagensenkung erhalten willst, die dir möglicherweise zusteht. Auch wenn die Genehmigung erfolgt ist und du alle Voraussetzungen für die Privilegierung erfüllst, können wir die Umlagensenkung erst an dich weitergeben, wenn der Netzbetreiber die betreffenden Umlagen nicht mehr bei uns abrechnet.
    Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch fossile Brennstoffe eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreibende von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
    Mit der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
    Die KWKG-Umlage beträgt ab dem 01.01.2023 0,357 Ct/kWh und sinkt ab dem 01.01.2024 auf einen Betrag von 0,275 Ct/kWh. Die Offshore-Netzumlage beträgt ab dem 01.01.2023 0,591 Ct/kWh und steigt ab dem 01.01.2024 auf einen Betrag von 0,656 Ct/kWh.
    Sie gilt nur für Tarife elektrisch angetriebener Wärmepumpen mit einem eigenen Zählpunkt.
    Aufgrund der zählerstandscharfen Jahresabrechnung müssen wir deinen Zählerstand jeweils zum 31.12. an den zuständigen Netzbetreiber melden. Die dafür erforderliche Selbstablesung ist nur noch via Onlineportal möglich. Den Link zu Anmeldung erhältst du in einem separaten Link per E-Mail.
    Auf deiner Jahresrechnung werden die beiden Preisbestandteile auf null gesetzt und mit deinem Abschlag verrechnet.
    Damit du die Abrechnung deiner PV-Anlage zusammen mit deiner Jahresstromrechnung erhältst, melden wir dem zuständigen Netzbetreiber, dass die Abrechnung der PV-Anlage ebenfalls zum 31.12. erfolgen soll.