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Der Stromtarif für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW

Allgäu Clever Plus

  • 100% Ökostrom mit reduzierten Netzentgelten
  • Clever für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • Optimale Nutzung der selbst erzeugten Energie

Du nutzt eine PV-Anlage zur eigenen Stromerzeugung– zusätzlich zu Wärmepumpe und/oder Wallbox? Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eigenem Zähler verwendest und deine Jahresverbrauchsmenge 100.000 kWh nicht übersteigt, ist Allgäu Clever Plus eine sinnvolle Lösung für dich. Bitte setze dich mit uns wegen einer individuellen Beratung in Verbindung und nutze dafür einfach unser Kontaktformular.

Unsere Preise

Allgäu Clever Plus

Arbeitspreis brutto

Grundpreis brutto

bis 100.000 kWh/Jahr
Haushaltsstrom

34,96 ct/kWh

16,93 €/Monat

Arbeitspreis brutto

Grundpreis brutto

Strom für steuerbare Verbrauchseinrichtung

27,18 ct/kWh

11,36 €/Monat

gültig ab 01.01.2025

Lieferung, Steuerung, Messung:
Die Steuerung wird durch den Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Festlegung der BNetzA und der zwischen ihm und dir geschlossenen Vereinbarung nach § 14a EnWG vorgenommen.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Regelungen für die § 14a Anlagen festgelegt:

  • Sperrung: Präventiv bis zu 2 Stunden pro Tag Steuerung möglich, auch über mehrere Segmente hinweg (bis zum 31.12.2028).
  • Netzorientiertes Steuern/Dimmen: Die Anwendung der Dimmung erfolgt nach dem Prinzip „Ultima-Ratio“ (d. h. so viel wie nötig, so wenig wie möglich) und diskriminierungsfrei. Kommt es zu einer Dimmung, ist die Veröffentlichung der Steuerungsdaten über Netzgebiete, Dauer, Intensität auf der Website der AllgäuNetz GmbH & Co. KG ab 01.03.2025 verpflichtend.

Unsere Vertrags­konditionen

Vertragslaufzeit

12 Monate

Kündigungsfrist

1 Monat

Vertragsverlängerung

1 Monat

Preisgarantie

keine

Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.

Voraussetzungen

  • Die Energieaufnahme kann vom Netzbetreiber auf Grundlage einer zwischen dir und dem Netzbetreiber nach § 14a EnWG geschlossenen Vereinbarung gesteuert werden.
  • Du nutzt entweder ein steuerbares intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine steuerbare konventionelle Messeinrichtung.
  • Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 100.000 kWh.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:

  • Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
  • Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
  • Stromspeicher

Strom­kenn­zeichnung unserer Produkte

Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.

  • 0,0 % Kernenergie
  • 0,0 % Kohle
  • 0,0 % Erdgas
  • 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 50,9 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
0,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00000 g/kWh
  • 1,9 % Kernenergie
  • 33,4 % Kohle
  • 12,8 % Erdgas
  • 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 1,6 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
398,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00005 g/kWh
  • 1,8 % Kernenergie
  • 31,7 % Kohle
  • 12,2 % Erdgas
  • 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 53,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
379,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00005 g/kWh
  • 1,5 % Kernenergie
  • 25,5 % Kohle
  • 12,1 % Erdgas
  • 1,4 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
  • 10,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage

CO2-Emissionen
324,00000 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,00004 g/kWh

Stand: 1. November 2024 (Datenbasis 2023)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.

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