Die Abschläge (oder Abschlagszahlungen) sind Teilzahlungen bzw. Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen, sie werden in der folgenden Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Du verstehst bei „Zählpunkt“ auch nur Bahnhof? Hier erklären wir alle Fachbegriffe rund um Energie.
Abschlag
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom.
Codenummer
Netzbetreibernummer
EEG-Umlage
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Grundpreis
Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen (im Regelfall Kosten für Messstellenbetrieb und Abrechnung).
Guthaben
In der Stromrechnung werden die geleisteten Energielieferungen des Vorjahres mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen (und ggf. sonstigen Zahlungen) verrechnet. Warst du sparsamer als erwartet, ist dein Kontostand im Plus – du erhältst ein Guthaben, das im Anschluss mit dem ersten neuen Abschlag verrechnet wird (Nachzahlung).
Herkunftsnachweis
Der Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass diese Qualität nur einmal verkauft werden kann. Wir weisen in der Stromkennzeichnung die Herkunft nach Herkunftsstaaten aus.
Infoblatt zur Rechnung
In dem Infoblatt zu deiner Rechnung bereiten wir zusätzliche Informationen als Teil deiner Rechnung transparent auf (Stromkennzeichnung, Verbrauchsgrafik im bundesweiten Vergleich, Energieeffizienz und Verbraucherinfo, wichtige Begriffe).
Konzessionsabgabe
Zahlungen an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird vom Lieferanten in Rechnung gestellt und dann über den Netzbetreiber weiterverrechnet.
KWK-Umlage
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. So wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, womit Brennstoff und dadurch Kohlendioxid-Emissionen eingespart werden. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten dafür einen gesetzlich festgelegten Betrag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.
Marktlokation
An einer Marktlokation findet die Belieferung mit Energie statt. Unter Angabe dieser Nummer kann beispielsweise der Wechsel des Energielieferanten in Auftrag gegeben werden.
Messlokation
Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen (z. B. Zähler) beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber ist der grundzuständige Betreiber deiner Messstelle oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahrnimmt.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (z. B. Zähler), sowie die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung.
Nachzahlung
In der Stromrechnung werden die geleisteten Energielieferungen des Vorjahres mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen (und ggf. sonstigen Zahlungen) verrechnet. Hast du mehr verbraucht als erwartet, ist dein Kontostand im Minus – du musst eine Nachzahlung leisten, die im Anschluss mit dem ersten neuen Abschlag
verrechnet wird (Guthaben).
Netzbetreiber
Mit Netzbetreiber ist in diesem Falle konkret der Verteilnetzbetreiber gemeint, der Stromnetze zur regionalen Stromversorgung an Endverbraucher betreibt, instand hält und ausbaut.
Netzbetreibernummer
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Marktlokation angeschlossen ist.
Netzentgelte
Zahlungen an den Netzbetreiber für die Durchleitung von Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Diese Preise werden von der Bundesnetzagentur oder den Landesregulierungsbehörden genehmigt.
Offshore-Netzumlage
Diese gesetzlich vorgeschriebene Umlage dient dem Ausgleich von Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks sowie für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen. Die entstehenden Belastungen werden auf alle Verbraucher umgelegt.
§19-Strom-NEV-Umlage
Mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (Strom-NEV) entstehenden Belastungen werden auf alle Verbraucher umgelegt.
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben, sie informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen bei der Herstellung.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die den Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Stromnetz besteuert.
Verbrauch
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode, gemessen in Kilowattstunden (kWh).
Vertragskontonummer
Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge, bezogen auf diese Lieferstelle, erfasst.
Zählpunkt
Unter einem Zählpunkt werden alle Informationen einer Marktlokation und der zugehörigen Messlokation(en) zusammengefasst.