Stromversorgung
Du hast Fragen zu deiner Versorgung?
Ich habe eine PV-Anlage und/oder einen Batteriespeicher. Kann ich den Strom daraus bei einem Stromausfall nutzen?
- Ist dein Wechselrichter „ersatzstromfähig“ muss als zweite Voraussetzung deine Hausanlage im Inselbetrieb vom öffentlichen Stromnetz trennbar sein. Dann kannst du den durch deine PV-Anlage erzeugten Strom während eines Stromausfalls nutzen.
- Ist dein Wechselrichter nicht „ersatzstromfähig“ bist du vom Stromausfall betroffen. Selbst, wenn du einen Batteriespeicher besitzt.
- Manche Batteriespeicher haben eine Steckdose. Dort kannst du Geräte direkt anstecken. Natürlich nur so lange, bis der Batteriespeicher leer ist.
Was kommt diesen Winter im Allgäu auf uns zu? Müssen wir uns auf längere Zeiten ohne Strom einstellen?
Müssen wir mit einem Blackout rechnen?
Was ist ein Blackout?
Wie kann es überhaupt zu einem Blackout kommen?
Was passiert bei einer Lastunterdeckung im Allgäu?
Wie genau läuft eine kontrollierte Lastabschaltung ab?
Welche Rolle hat AllgäuNetz bei der kontrollierten Lastabschaltung?
Wie kann ich mich auf einen Blackout vorbereiten?
Was ist der Unterschied zwischen einem Blackout und einem Stromausfall?
Was ist der Unterschied zwischen einem Blackout und einer Stromabschaltung?
Stromrechnung und Co.
Du hast Fragen zu den Strompreisen?
Was muss ich tun, wenn ich eine Ankündigung zur Versorgungseinstellung bekommen habe?
Ich habe ein Preisanpassungsschreiben bekommen. Darf ich die Zahlung der Erhöhung zurückhalten?
Ich habe ein Preisanpassungsschreiben bekommen. Ist die Erhöhung der Stromkosten erlaubt?
Warum wird mein Strom teurer, obwohl ich Kunde eines regionalen Energieversorgers bin?
Ich beziehe nur Strom. Warum macht das Gas meine Stromrechnung teurer?
Wann kommt es zu einer Preisanpassung?
Was passiert, wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahlen kann?
- Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V. Kempten, Landwehrstraße 1, Tel.: 0831 960880-0 Sonthofen, Martin-Luther-Straße 10 b, Tel.: 08321 6601-0
- Jobcenter Oberallgäu Für nördliche Gemeinden: Kempten, Sandstraße 10, Tel.: 08321 612-774 Für südliche Gemeinden: Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Tel.: 08321 612-774
- Jobcenter Kempten Kempten, Keselstraße 14 a, Tel.: 0831 2525-5011
- Diakonie Kempten Allgäu Kempten, Großer Kornhausplatz 3 Schuldner- und Insolvenzberatung, Tel.: 0831 54059-331 Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA), Tel.: 0831 54059-310 /-312
- Landratsamt Oberallgäu Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2 Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt), Tel.: 08321 612-272 Schuldnerberatung, Tel.: 08321 612-273
- Stadt Kempten Kempten, Gerberstraße 2 Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt) Betreuungsstelle, Tel.: 0831 2525-5011
Strompreisbremse
Du hast Fragen zur Strompreisbremse?
Was ist die Strompreisbremse?
Wann kommt die Strompreisbremse?
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
- von der EU sanktioniert sind oder
- im Eigentum oder unter Kontrolle sanktionierter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen.
Wie wird der prognostizierte Jahresverbrauch bestimmt?
Maßgeblich für die Einstufung ist die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers (z.B. AllgäuNetz). Bei einer Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler) ist die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.
Um den monatlichen Entlastungsbetrag zu berechnen, wird der Differenzbetrag mit dem Entlastungskontingent multipliziert.Der Differenzbetrag wird wie folgt berechnet:
Tarife ohne zeitvariablem Arbeitspreis: Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Strompreis, der für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats veranschlagt wird. Tarife mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. Wärmestrom): Der Differenzbetrag wird für jeden vertraglich vereinbarten Zeitabschnitt pro Monat berechnet. Das heißt der Referenzpreis wird wohl für den Nachttarif als auch für den Tagtarif einzeln mit den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen verglichen. Der Referenzpreis beträgt- bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (Privathaushalt oder kleines Unternehmen): 40ct/kWh (inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
- bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh (mittlere und große Unternehmen): 13ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Wie wird die rückwirkende Entlastung umgesetzt?
Ich bin umgezogen und habe keinen Vorjahresverbrauch. Wie wird die Entlastung für mich berechnet?
Ich bin Erstmieter und habe keinen Vorjahresverbrauch. Wie wird die Entlastung für mich berechnet?
Sollte ich trotz Strompreisbremse Strom sparen?
Was muss ich tun, um die Entlastung zu bekommen?
Energiepauschale
Du hast Fragen zur Energiepauschale?
Was ist die Energiepauschale?
Habe ich Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Wie bekomme ich die Energiepauschale?
- Arbeitnehmer haben die Pauschale mit dem Arbeitslohn für September 2022 erhalten, Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Monatsbezügen.
- Du bist seit 1. September 2022 im Sabbatical? Auch dann hast du Anspruch auf die Zahlung. Wenn der Arbeitgeber weiterhin als dein Hauptarbeitgeber gemeldet ist, zahlt er die Pauschale aus. Wenn nicht, wird die Zahlung mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
- Rentner erhalten die Pauschale nach derzeitigem Stand Mitte Dezember.
- Selbständigen wird die Pauschale von der Einkommensteuervorauszahlung für September abgezogen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft haben.
Stromanbieterwechsel
Erfahre wie du deinen Stromanbieter wechseln kannst.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen?
Was ist die Grundversorgung?
Energiedienstleister, die in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgen, nennt man Grundversorger. Im grün markierten Konzessionsgebiet ist es die Allgäuer Überlandwerk GmbH.
Der Grundversorger ist verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen zu beliefern. Die kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen macht die Grundversorgung extrem flexibel. Doch fordert diese Flexibilität einen etwas höheren Tarif.
Wie funktioniert die Strombörse?
Wie lauten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Muss ich mich beim Netzbetreiber ummelden?
Kündigt AÜW bei meinem bisherigen Stromversorger?
Was kostet der Wechsel?
Wie wechsle ich zu AÜW?
Kann ich meinen Energieanbieter überhaupt wechseln?
LadeKarte
Erfahre hier alles über unsere LadeKarte.
Wie kann ich die LadeKarte beantragen?
Welche Vorteile habe ich mit der LadeKarte?
Kann ich auch die Ladesäulen von anderen Anbietern nutzen?
An welchen Ladesäulen gilt die LadeKarte?
AllgäuStrom 100% Stromkunden
Erfahre hier alles über unseren AllgäuStrom 100%.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für AllgäuStrom 100%?
Kann ich AllgäuStrom 100% auch außerhalb des Allgäus beziehen?
Wird mein kompletter Strombedarf über die aufgelisteten Anlagen gedeckt?
Welche Vorteile bringt mir AllgäuStrom 100% als Stromkunde?
Wie kann ich selbst Erzeuger für den AllgäuStrom 100% werden?
Woher kommt mein Strom bzw. aus welchen Anlagen kommt mein Strom?
Was ist AllgäuStrom 100%?
AllgäuStrom 100% Energieerzeuger
Erfahre hier alles über unseren AllgäuStrom 100%.
Was ist AllgäuStrom 100%?
Bis wann muss ich den Vertrag unterschrieben haben, damit meine Anlage weiter eine Vergütung erhält, wenn meine Anlage zum 31.12.2024 aus der EEG-Vergütung fällt?
Wie lange läuft mein Vertrag?
Was sind Entgelte für den Messstellenbetrieb?
Fallen für mich Kosten an?
Was bekomme ich für meinen Strom?
Kann ich mit meiner Anlage teilnehmen, die außerhalb der AllgäuStrom Region Strom produziert?
Warum kann ich während meiner EEG-Vergütung nicht AllgäuStrom 100 % Energieerzeuger werden?
Für alle Anlagenbesitzer, deren Anlage noch nicht zum 31.12.2024 aus der EEG-Vergütung fällt: Kann ich trotzdem Teil von AllgäuStrom 100% werden?
Wie kann ich selbst Energieerzeuger für AllgäuStrom 100% werden?
Welche Vorteile bringt mir AllgäuStrom 100% als Anlagenbetreiber?
Muss ich mich bei meinem Netzbetreiber melden, wenn ich meinen Strom nicht selbst verbrauchen möchte?
Muss ich mich bei meinem Netzbetreiber melden, wenn ich meinen Strom selbst verbrauchen möchte?
Nach 20 Jahren EEG-Vergütung: Mein Netzbetreiber hat mir meinen „Einspeisevertrag“ gekündigt. Was heißt das?
Ich habe keine Möglichkeit, meinen Strom selbst zu verbrauchen. Was kann ich tun?
Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen?
Lohnt sich der Umbau auf Eigenverbrauch?
Welche Möglichkeit habe ich, meine Anlage nach der EEG-Vergütung sinnvoll weiterzubetreiben?
Noch erhalte ich für meine Anlage eine EEG-Vergütung. Kann ich trotzdem am AllgäuStrom 100% teilnehmen?
AÜW EnergieDach
Erfahre hier alles über unser AÜW EnergieDach.
Kann ein Batteriespeicher verwendet werden?
Wie wird die Photovoltaikanlage ausgelegt?
Zu wem passt das AÜW EnergieDach?
- Du wohnst als privater Endkunde in deiner eigenen Immobilie.
- Es steht eine ausreichend große Dachfläche zur Verfügung, die wenig verschattet ist.
- Die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
- Dein jährlicher Stromverbrauch beträgt mindestens 3.500 kWh.
- Du verbrauchst auch tagsüber Strom (z.B. zum Kochen, Waschen oder für eine Wärmepumpe).
Was ist das AÜW EnergieDach?
AÜW Onlineportal
Erfahre hier alles über unser Onlineportal.
Warum kann ich mich nicht im Kundenportal registrieren?
- Bei der Registrierung wir deine Vertragskontonummer und E-Mail-Adresse nicht erkannt – vielleicht hast du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Onlineportal registriert? Dann versuche dich bitte mit deinen regulären Zugangsdaten über den Button „Anmelden“ einzuloggen und nicht nochmal neu zu registrieren.
- Bei der Registrierung werden deine Vertragskontonummer und E-Mail-Adresse nicht erkannt – vielleicht hast du dich bereits im Onlineportal registriert und hast deine E-Mail Adresse noch nicht verifiziert. Bitte klicke auf „Passwort vergessen“. Du erhältst automatisch eine neue E-Mail zur Verifizierung zugeschickt. Klicke auf den in der E-Mail hinterlegten Link dann bist du automatisch eingeloggt. Bitte überprüfe auch deinen SPAM-Ordner, vielleicht befindet sich die Verifizierungsmail dort.
- Du hast dein Passwort vergessen? Dann klicke bitte auf „Passwort vergessen“. Anschließend bekommst du ein neues Passwort an deine hinterlegte E-Mail-Adresse zugeschickt.
- Du hast dich bereits im Onlineportal registriert, als du deinen Tarif online bestellt hast? Dann sind deine Daten vermutlich noch nicht mit deiner E-Mail-Adresse verknüpft. Wähle im Menü am linken Seitenrand den Menüpunkt „Kundendaten eingeben“ – gebe deine Vertragskontonummer und Zählernummer an. Logge dich einmal aus und wieder neu ein. Im Anschluss sind deine Daten sind im synchronisiert. Keiner unserer Tipps hilft dir weiter? Dann chatte gerne mit uns oder sende uns eine E-Mail und wir schauen uns das einmal gemeinsam an.
Wo finde ich meine Strompreise und Vertragslaufzeiten?
Wie regele ich meinen Umzug über Mein AÜW?
Wo finde ich die Vertragskontonummer und Zählernummer?
Kann ich einen Zugang für weitere Vertragskonten erhalten?
Wo finde ich meine Zugangsdaten für Mein AÜW?
Rechnungserläuterung
Erfahre hier alles über deine Rechnung.
Wie ist die Rechnung aufgebaut?
Zählerablesung
Erfahre hier alles über deine Zählerablesung.
Was ist der Unterschied zwischen Eintarif, Niedertarif und Hochtarif?
Wie lese ich meinen Zähler ab?
Glasfaserhausanschluss beim geförderten Ausbau
Erfahre hier alles über den geförderten Ausbau des Glasfasernetzes
Was passiert nach den Bauarbeiten?
Was passiert, wenn bei der Baumaßnahme etwas verschmutzt oder beschädigt wird?
Kann ich den Stand des Baufortschritts einsehen?
Was ist mit meinem bisherigen Telefonanschluss?
Welche Komponenten werden in meinem Haus installiert und wer ist dafür verantwortlich?
Wo wird der Übergabepunkt montiert?
Können bei drei Wohneinheiten auch nur zwei Wohnungen einen Vertrag für die Nutzung der Dienste abschließen?
Wann ist das Unterzeichnen einer separaten Nutzungsvereinbarung von M-net nötig?
Kann ich ohne Zustimmung meines Vermieters den Glasfaseranschluss in Auftrag geben?
Müssen meine Mieter dem Glasfaseranschluss zustimmen?
Ist der Anschluss bis zum Übergabepunkt im Keller definitiv kostenfrei?
Kann ich meinen Vertrag außer bei M-net noch woanders abschließen?
Gebe ich mit der Nutzungsvereinbarung auch das Einverständnis, Glasfaserleitungen auf anderen meiner Grundstücke zu verlegen?
Müssen alle Eigentümer die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen?
Glasfaserhausanschluss beim energiewirtschaftlichen Ausbau
Erfahre hier alles über den energiewirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes