Der Gesetzgeber hat mit der Bundesnetzagentur die neue Regel festgesetzt, dass Sie als Anlagenbetreiber künftig mit dem zuständigen Netzbetreiber mehr Stamm-, Planungs- und Prognosedaten austauschen. Ferner sind künftig auch Nichtverfügbarkeiten Ihrer Erzeugungsleistung an den Netzbetreiber zu melden, wenn Ihre Anlage beispielsweise eine Störung hat oder eine Wartung durchgeführt werden muss. Letztendlich geht es um die Gewährleistung der Netzstabilität. Durch das zur Verfügung stellen der genannten Daten, wird es für die Netzbetreiber künftig transparenter und einfacher, diese Aufgabe zu bewerkstelligen. Wenn in gewissen Netzabschnitten ein Eingriff zur Abregelung/Drosselung Ihrer Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber erfolgen müsste, werden Sie für Ihre ausgefallene Erzeugung entschädigt. Auch dieser Vorgang ist in diesem neuen Regelwerk enthalten. Wir können Sie dabei unterstützen Ihre neuen Pflichten als Einsatzverantwortlicher zu übernehmen.