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Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, in Kraft. Eines der wesentlichen Elemente des EEG war und ist noch immer die Regelung, dass alle, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, den Zugang zum Stromnetz bekommen und eine Vergütung für ihren Strom erhalten. Anlagenbetreiber speisen ihren Strom in das öffentliche Netz ein und bekommen im Gegenzug je eingespeister Kilowattstunde eine Einspeisevergütung. Diese Vergütung ist mit der Inbetriebnahme auf ≥ 20 Jahre Inbetriebnahmejahr rechtlich fixiert, die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt über den Stromnetzbetreiber. Mit dem 31.12.2020 sind demnach die ersten PV-Anlagen aus der 20-jährigen EEG-Vergütung gefallen.