Privatkunden Gewerbekunden Schule Über uns Karriere
Ja. Im Energiewirtschaftsgesetz ist geregelt, dass der jeweilige örtliche Grundversorger die weitere Belieferung mit Strom sicherstellt. Hier greift die so genannte Ersatzversorgung, deren Rahmenkonditionen gesetzlich definiert sind. Somit ist deine Versorgung unterbrechungsfrei gesichert.