Sobald Ihre Anlage aus der EEG-Vergütung fällt, können Sie in der Volleinspeisung bleiben. Bei der Volleinspeisung haben Sie entweder die Möglichkeit, Ihren selbst erzeugten Strom an einen Vermarkter (z. B. AÜW) zu verkaufen, oder an den Netzbetreiber zu liefern, der dazu verpflichtet ist, Ihren PV-Strom abzunehmen und zu vergüten.
Zu beachten:
- Die Vergütung durch den Netzbetreiber orientiert sich am Marktpreis für Solarstrom des laufenden Jahres und steht immer erst am Ende eines jeden Jahres fest. Von der Vergütung des Netzbetreibers wird eine Abwicklungspauschale (von derzeit 0,4 ct/kWh bei Nutzung eines gängigen Standardzählers) abgezogen.
- Wenn Sie mit Ihrer PV-Anlage in der Volleinspeisung bleiben möchten, empfehlen wir eine Vermarktung über AÜW und den „AllgäuStrom 100% Erzeugung“.
- Feste Vergütung von aktuell 16,50 ct/kWh (netto) bei AÜW.
- Zusätzlich entfällt für AÜW Stromkunden die Abwicklungspauschale.