AÜW Ersatzversorgung
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt unter anderem die Grund- und Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden in der Elektrizitätswirtschaft.
Bisher haben wir die Preisblätter der Ersatzversorgung zusammen mit den Preisblättern der Grundversorgung angepasst und öffentlich bekannt gegeben. Zukünftig werden die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite laut EnWG (§ 38) angepasst. Eine solche Veröffentlichung kann jeweils zum 01. und 15. Tag eines Kalendermonats erfolgen. Die Preisblätter der Ersatzversorgung können von den Preisblättern der Grundversorgung abweichen.
Für gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 10.000 kWh und 100.000 kWh mit und ohne registrierender Lastgangmessung.
Unsere Preise
Ersatzversorgung | |
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Ersatzversorgung Preisblatt (Eintarifmessung) für Gemeinden bis 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 Ersatzversorgung Preisblatt (Zweitarifmessung) für Gemeinden bis 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 Ersatzversorgung Preisblatt (Gemeinsame Messung) für Gemeinden bis 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 | Ersatzversorgung Preisblatt (Eintarifmessung) für Gemeinden ab 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 Ersatzversorgung Preisblatt (Zweitarifmessung) für Gemeinden ab 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 Ersatzversorgung Preisblatt (Gemeinsame Messung) für Gemeinden ab 25.000 Einwohner gültig ab 01.04.2024 |
Ersatzversorgung Allgäu Therm |
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Ersatzversorgung Preisblatt für Wärmepumpen, Speicher- und Marmorheizungen, E-Mobil gültig ab 01.04.2024 |
Sonstige Downloads
PDF ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN ZUR STROMGVV gültig ab 01.06.2022 |
PDF MUSTERTEXT DER ABWENDUNGSVEREINBARUNG Stand: 01.05.2024 |
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 1,9 % Kernenergie
- 33,4 % Kohle
- 12,8 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,6 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 50,9 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,8 % Kernenergie
- 31,7 % Kohle
- 12,2 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 53,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,5 % Kernenergie
- 25,5 % Kohle
- 12,1 % Erdgas
- 1,4 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 10,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Stand: 1. November 2024 (Datenbasis 2023)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.