Privatkunden Gewerbekunden Schule Über uns Karriere

Redispatch 2.0

Wir helfen Ihnen gerne Ihre Pflichten gegenüber Ihrem Netzbetreiber zu erfüllen.

Sie planen oder haben eine regenerative Erzeugungsanlage?

Seit dem 01.10.2021 sind alle Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW zur Vermeidung von Netzengpässen im Rahmen des Redispatch 2.0 betroffen.

Einerseits wurde die Marktrolle „Einsatzverantwortlicher“ eingeführt. Dieser muss Stammdaten und Planungsdaten an den relevanten Netzbetreiber liefern. Dazu zählen auch Festlegungen, wie bilanziert, gesteuert und im Falle einer Abregelung entschädigt werden soll.
Andererseits wurde die Marktrolle „Betreiber der technischen Ressource“ geschaffen, der die Mengen zur Ausfallarbeit abstimmt und die Kommunikation von Echtzeitmessdaten an den relevanten Netzbetreiber sicherstellt.

Beide neuen Marktrollen müssen Sie als Anlagenbetreiber übernehmen – hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Weitere Informationen zum Redispatch 2.0 finden Sie auch auf der Webseite unseres Netzbetreibers AllgäuNetz GmbH & Co. KG

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer neuen Pflichten

Wir übernehmen gerne die Marktrolle Einsatzverantwortlicher (EIV) sowie zum Teil auch die Marktrolle Betreiber der technischen Ressource (BTR) für Sie.

Unsere Dienstleistung umfasst folgende Ausprägungen:
Wir melden als Ihr Einsatzverantwortlicher Folgendes bei Ihrem Netzbetreiber für Sie an.

  • Als Bilanzierungmodell wäre es das Prognosemodell, bei dem der Netzbetreiber die geplante Einspeisung prognostiziert.
  • Im Zuge der Anlagensteuerung wäre es der Duldungsfall, bei dem der Netzbetreiber das Steuersignal direkt an Ihre Anlage sendet. Das Verfahren entspricht dem früheren Einspeisemanagement des Netzbetreibers (EinsMan). Die Umsetzungsverantwortung liegt beim Netzbetreiber.
  • Wir melden die Pauschalabrechnung an. Sie werden für Ihren Erzeugungsausfall im Zuge der Vermeidung eines Netzengpasses pauschal vom Netzbetreiber entschädigt.
  • Wir melden Ihre Nichtverfügbarkeit Ihrer Anlage dem Netzbetreiber. Hierzu schicken Sie uns bitte eine E-Mail über das unten stehende Formular.
  • Wir stimmen die Ausfallarbeit im Falle einer Abregelung mit Ihrem Netzbetreiber ab.
  • Wir nehmen die Stammdatenmeldungen zu den o.g. Ausprägungen über die Plattform connect+ vor. Als Dataprovider nutzen wir RAIDA. Abweichende können nicht bedient werden.


Nicht erfasst von unserer Dienstleistung sind folgende Ausprägungen:

  • Das Planwertmodell, bei dem der Einsatzverantwortliche Planungsdaten an den Netzbetreiber liefert.
  • Der Aufforderungsfall, bei dem der Einsatzverantwortliche das Steuersignal erhält und die Analgensteuerung selbstständig umsetzen muss. Die Umsetzungsverantwortung liegt beim EIV und dessen Technik.
  • Die Spitzabrechnung light, bei der die Ausfallarbeit für Wind/PV anhand eines Referenzparks in der Nähe berechnet wird.
  • Die Spitzabrechnung, bei der der Anlagenbetreiber die Möglichkeit, eine detaillierte Abrechnung zu erstellen. Zu dieser gehören für stetige Anlagen allerdings nicht nur die zusätzlichen Kosten, sondern auch die ersparten Aufwendungen. Für Wind/PV Anlagen wird die Ausfallarbeit anhand vor Ort gemessener Wetterdaten berechnet.

Wir bieten diese Dienstleistung nur für Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der AllgäuNetz GmbH & Co. KG an.

Unser Dienstleistungsangebot
hat Ihr Interesse geweckt?

Gerne bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung an. Herr Holzmann unterstützt Sie und steht Ihnen unter der Rufnummer 0831 2521-434 gerne zur Verfügung.

Melden Sie eine Nichtverfügbarkeit Ihrer Erzeugungsanlage

    Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.





























































    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Flagge.


    Alles, was Sie über den Redispatch 2.0
    wissen müssen.

    Redispatch 2.0

    Erfahren Sie hier alles über den Redispatch 2.0.

    Der Gesetzgeber hat mit der Bundesnetzagentur die neue Regel festgesetzt, dass Sie als Anlagenbetreiber künftig mit dem zuständigen Netzbetreiber mehr Stamm-, Planungs- und Prognosedaten austauschen. Ferner sind künftig auch Nichtverfügbarkeiten Ihrer Erzeugungsleistung an den Netzbetreiber zu melden, wenn Ihre Anlage beispielsweise eine Störung hat oder eine Wartung durchgeführt werden muss. Letztendlich geht es um die Gewährleistung der Netzstabilität. Durch das zur Verfügung stellen der genannten Daten, wird es für die Netzbetreiber künftig transparenter und einfacher, diese Aufgabe zu bewerkstelligen. Wenn in gewissen Netzabschnitten ein Eingriff zur Abregelung/Drosselung Ihrer Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber erfolgen müsste, werden Sie für Ihre ausgefallene Erzeugung entschädigt. Auch dieser Vorgang ist in diesem neuen Regelwerk enthalten.  Wir können Sie dabei unterstützen Ihre neuen Pflichten als Einsatzverantwortlicher zu übernehmen.
    Im Großen und Ganzen ändert sich für Sie persönlich nichts. Wir übernehmen alles Weitere für Sie. Das Einzige was sehr wichtig bleibt, ist die Livedaten-Übermittlung an AllgäuNetz. Falls AllgäuNetz hierfür noch etwas benötigen sollte, werden sich die Kollegen mit Ihnen in Verbindung setzen. Zudem ist die Meldung von Nichtverfügbarkeiten Ihrer Anlage an uns wichtig. Wir bitten Sie künftig einen Fehler Ihrer Anlage oder ein Wartungsfenster an uns zu melden. Denn dies müssen wir als Ihr Einsatzverantwortlicher an den Netzbetreiber auch melden. Benutzen Sie dazu das Kontaktformular auf dieser Webseite.
    Ja, wir bieten die Übernahme der Marktrolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) für Direktvermarktungskunden der Grünstrom Energie Allgäu GmbH & Co. KG oder der Allgäuer Überlandwerk GmbH kostenfrei an. Für Anlagenbetreiber die keinen Vermarkter haben, bieten wir die Übernahme der Marktrolle des EIV kostenpflichtig an, jedoch nur für Anlagen im Netzgebiet der AllgäuNetz.
    Der Einsatzverantwortliche (EIV) muss einerseits Stammdaten und andererseits im 24/7 Betrieb Planungsdaten liefern. Hierbei geht es auch um Nichtverfügbarkeiten der Erzeugung, marktbedingte Abregelungen seitens des Direktvermarkters und Prognosefahrpläne von Anlagen die an der Regelleistungsvermarktung teilnehmen. Diese Meldungen erhält der Netzbetreiber über eine neue Plattform namens connect+. Im Regelfall delegiert der Anlagenbetreiber die Aufgabe des Einsatzverantwortlichen an einen Dritten, meist den Direktvermarkter (DV). Denn wegen den aufwendigen Meldeprozessen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber über die im Netzbetreiberprojekt connect+ entwickelte IT-Plattform ist es dem Anlagenbetreiber gar nicht möglich dies selbst zu tun. Anlagenbetreiber die keinen Direktvermarkter haben, werden sich bei Ihrem Lieferant erkundigen, ob dieser diese Dienstleistung erbringen kann.
    Nein, wird sind nur formal der Betreiber der technischen Ressource nach der Auftragserteilung der Dienstleistung. Der Anlagenbetreiber sollte diese Rolle selbst wahrnehmen oder falls vorhanden seinem technischen Betriebsführer übertragen. Damit geht die Übermittlung der Echtzeitdaten (Online-Messdaten) an die AllgäuNetz GmbH & Co. KG, Ihrem Netzbetreiber, einher. Dies ist nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsvorgaben nicht die Aufgabe des Einsatzverantwortlichen. Dies ist in jedem Fall eigenverantwortlich in Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber sicherzustellen. Wir übernehmen lediglich die Abstimmung der Ausfallarbeit mit Ihrem Netzbetreiber und melden unsere Marktpartner-ID dem Netzbetreiber, da die Beantragung einer ID durch den Anlagenbetreiber beim bdew kostenpflichtig ist wollen wir Ihnen das Ersparen.
    Nein, das ist zeitlich nicht möglich. Die Reaktionszeit bzgl. der Gewährleistung zur Systemstabilität beträgt ca. 6 Minuten im Anforderungsfall.
    Ja, die betroffene Maßnahme wird über die Webseite von AllgäuNetz veröffentlicht.
    Verantwortlich hierfür ist der Netzbetreiber. Es besteht zur Ermittlung der Ausfallarbeit ein Anwendungshandbuch des bdew.
    Schauen Sie dazu auf der Webseite von AllgäuNetz im Bereich der Veröffentlichungen zum Einspeisemanagement nach.

    Gemäß Einspeiseranking BDEW-VKZ Kaskaden-Leitfaden 4.0 ist folgende Reihenfolge maßgebend:

    Die Meldung ist nötig, bei geplanten Wartungen, wenn die Anlage nichts oder nur teilweise erzeugt sowie bei ungeplanten Ereignissen, wenn die Störungsbehebung länger als einen Tag benötigt und mindestens 20 % der Leistung wegfällt.