Direktvermarktung von EEG-Strom
Wir vermarkten Ihren Strom für Sie!
Bereits heute werden rund 42 % des benötigten Stroms im Netzgebiet der AllgäuNetz aus erneuerbaren Energien gewonnen. Ein Erfolg, auf dem sich das Allgäu und wir uns nicht ausruhen werden.
Sie planen eine neue regenerative Erzeugungsanlage?
AÜW unterstützt Sie auf dem Weg, ein erfolgreicher Energieunternehmer zu werden. Damit leisten auch Sie künftig einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft Allgäu. Nutzen Sie unseren Service der Direktvermarktung und treiben Sie die Marktintegration der erneuerbaren Energien weiter voran.
Mit unserem Service erleichtern wir Ihnen den Einstieg in die Direktvermarktung. Als Anlagenbetreiber bieten wir Ihnen gemäß EEG den Service, Ihren Anlagenstrom an der Strombörse gewinnbringend zu verkaufen.
Wir vermarkten Ihren Strom
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Direktvermarktung:
- Direktvermarktung – wie funktioniert das?
Mit dem Begriff wird der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an Großabnehmer und an der Strombörse bezeichnet. Die EEG-Novelle 2014 macht die Direktvermarktung zum Normalfall für Neuanlagen und zur attraktiven Alternative für Besitzer bestehender Anlagen. - Wer muss und wer kann Strom direkt vermarkten?
Seit 2015 müssen alle Anlagen ab 500 kW Anschlussleistung an der Direktvermarktung teilnehmen. Ab dem ersten Januar 2016 sind Neuanlagen schon ab 100 kW Anschlussleistung verpflichtet, daran teilzunehmen und den von ihnen erzeugten Strom direkt bzw. selbst an der Strombörse zu vermarkten und so die Marktintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Ihre Vorteile
- Wir unterstützen Sie beim Umsetzen der gesetzlichen Anforderungen der Direktvermarktung gemäß EEG.
- Sie müssen Ihre Zeit nicht mit Rechnungsstellung, Einspeiseprognosen, Marktzugang u.a. verschwenden.
- Durch unsere Hilfe riskieren Sie keine Prognosefehler und Abweichungen vom Einspeiseprofil.
- Wir nehmen Ihnen Arbeit ab und Sie sparen Zeit für andere Dinge.
Gesetzliche Informationen zur Direktvermarktung
Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung Neuanlagen:
Seit Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1.8.2014 gilt für alle Neuanlagen eine verpflichtende Direktvermarktung, wenn die installierte Leistung 500 kW übersteigt. Ab dem 1.1.2016 werden auch Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37). Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen (EEG 2014, §100, Absatz 1, Nr. 6). Für Biogas- und Biomethananlagen galt bereits eine im EEG 2012 festgelegte Direktvermarktungspflicht für Strom aus Anlagen, die nach dem 1.1.2014 ans Netz gingen und deren Leistung über 750 kW betrug. Über die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen hinaus besteht ab dem EEG 2014 zudem die verpflichtende Fernsteuerbarkeit für alle Anlagen der erneuerbaren Energien, deren Strom direktvermarktet wird.
Unser Dienstleistungsangebot hat Ihr Interesse geweckt?
Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Herr Holzmann unterstützt Sie beim Einstieg in die Direktvermarktung und steht Ihnen unter der Rufnummer 0831 2521-434 gerne zur Verfügung. Im ersten Schritt benötigen wir für die Beratung lediglich Ihre Anlagengröße.