Breitband
Glasfaser für Weitnau
Durch einen stetigen Ausbau treiben wir den Breitbandausbau im Allgäu voran. Davon profitieren Sie nicht nur als Gewerbebetrieb, sondern auch als Privatkunde.
Wie kommen wir zum Glasfaser
Als Energieversorger wurde immer schon ein Steuerkabelnetz zur eigenen Netzführung und –steuerung betrieben. Das anfängliche kupferbasierte Netz wurde über die Jahr sukzessive durch Glasfaser ersetzt. 1993 wurde die erste ca. 3,6 km Glasfaserstrecke verlegt und kontinuierlich ausgebaut.
Aktuell betreibt AÜW ein Glasfasernetz von ca. 480 km (davon ca. 241 km über die Freileitung) und 400 Verteiler. Dieses Netz wird in erster Linie zum Betreiben des Energienetzes genutzt. Die freien Kapazitäten werden an Dritte zu Telekommunikationszwecken vermietet.
Des Weiteren hat sich AÜW mit der M-net bereits beim ersten und aktuell auch beim zweiten bayerischen Förderprogramm zum Breitbandausbau beteiligt. Im Zuge des letzten Verfahrens wurden dabei zum ersten Mal auch privaten Endkunden Glasfaseranschlüsse (FttH) zur Verfügung gestellt.
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Alles, was Sie über den Breitbandausbau wissen müssen.
Glasfaserhausanschluss beim energiewirtschaftlichen Ausbau
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Was passiert nach den Bauarbeiten?
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Kann ich den Stand des Baufortschritts einsehen?
Was ist mit meinem bisherigen Telefonanschluss?
Welche Komponenten werden in meinem Haus installiert und wer ist dafür verantwortlich?
Wo wird der Übergabepunkt montiert?
Können bei drei Wohneinheiten auch nur zwei Wohnungen einen Vertrag für die Nutzung der Dienste abschließen?
Wann ist das Unterzeichnen einer separaten Nutzungsvereinbarung von M-net nötig?
Kann ich ohne Zustimmung meines Vermieters den Glasfaseranschluss in Auftrag geben?
Müssen meine Mieter dem Glasfaseranschluss zustimmen?
Welche Verpflichtungen gehen Sie nach Unterschrift des Angebots ein?
Kann ich meinen Internet-Vertrag außer bei M-net noch woanders abschließen?
Gebe ich mit der Nutzungsvereinbarung auch das Einverständnis, Glasfaserleitungen auf anderen meiner Grundstücke zu verlegen?
Müssen alle Eigentümer die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen?
Glasfaserhausanschluss beim geförderten Ausbau
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