Strom aus Windenergie
Aufgrund gesetzlicher und technischer Rahmenbedingungen (10H-Regelung und Funkfeuer der deutschen Flugsicherung) sowie infolge des Widerstands in Teilen der Bevölkerung war der Ausbau der Windenergie im Allgäu im letzten Jahrzehnt eine Herausforderung.
Aktuell arbeitet die Bundesregierung intensiv daran, den Ausbau der Windkraft in Deutschland zu beschleunigen. Mit der Verabschiedung des Wind-an-Land- Gesetzes sollen bundesweit 2 Prozent und bayernweit 1,8 Prozent der Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden sowie die installierte Leistung bis 2032 verdoppelt werden. In der Folge wurde in Bayern die 10H-Regelung gelockert und der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung etwa in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen und Bahntrassen auf 1.000 Meter reduziert. Außerdem wurde der Schutzkreis um Drehfunkfeuer von 15 auf 7 Kilometer gesenkt.
Um im Allgäu weitere Gebiete für Windkraft zu öffnen, ist eine Teilfortschreibung Wind der Regionalplanung erforderlich. Dieser Prozess wurde bereits angestoßen und hat das Ziel, einen weiteren Ausbau der Windenergie im Allgäu zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen analysiert AÜW derzeit intensiv die Potenziale und evaluiert mögliche neue Standorte. Die Stadtwerke-Kooperationen Trianel sowie die Energieallianz Bayern ermöglichen darüber hinaus eine Erhöhung der Eigenerzeugerbasis durch Beteiligung an zahlreichen Windparks innerhalb Deutschlands. Im Windpark Ohmenheim wurde 2016 durch ein Bürgerbeteiligungsprojekt eine Option für Allgäuer Bürger geschaffen, sich an Windkraftprojekten
zu beteiligen und so einen Teil für die Energiezukunft beizutragen.