Der Stromtarif für deine steuerbare Verbrauchseinrichtung über 4,2 kW
Allgäu Clever Plus
- 100% Ökostrom mit reduzierten Netzentgelten
- Clever für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Optimale Nutzung der selbst erzeugten Energie
Du nutzt eine PV-Anlage zur eigenen Stromerzeugung– zusätzlich zu Wärmepumpe und/oder Wallbox? Wenn du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit eigenem Zähler verwendest und deine Jahresverbrauchsmenge 100.000 kWh nicht übersteigt, ist Allgäu Clever Plus eine sinnvolle Lösung für dich. Bitte setze dich mit uns wegen einer individuellen Beratung in Verbindung und nutze dafür einfach unser Kontaktformular.
Unsere Preise
Allgäu Clever Plus | Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto |
---|---|---|
bis 100.000 kWh/Jahr Haushaltsstrom | 34,96 ct/kWh | 16,93 €/Monat |
Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto | |
Strom für steuerbare Verbrauchseinrichtung | 27,18 ct/kWh | 11,36 €/Monat |
gültig ab 01.01.2025
Lieferung, Steuerung, Messung:
Die Steuerung wird durch den Netzbetreiber auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der Festlegung der BNetzA und der zwischen ihm und dir geschlossenen Vereinbarung nach § 14a EnWG vorgenommen.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Regelungen für die § 14a Anlagen festgelegt:
- Sperrung: Präventiv bis zu 2 Stunden pro Tag Steuerung möglich, auch über mehrere Segmente hinweg (bis zum 31.12.2028).
- Netzorientiertes Steuern/Dimmen: Die Anwendung der Dimmung erfolgt nach dem Prinzip „Ultima-Ratio“ (d. h. so viel wie nötig, so wenig wie möglich) und diskriminierungsfrei. Kommt es zu einer Dimmung, ist die Veröffentlichung der Steuerungsdaten über Netzgebiete, Dauer, Intensität auf der Website der AllgäuNetz GmbH & Co. KG ab 01.03.2025 verpflichtend.
Unsere Vertragskonditionen
Vertragslaufzeit | 12 Monate |
---|---|
Kündigungsfrist | 1 Monat |
Vertragsverlängerung | 1 Monat |
Preisgarantie | keine |
Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
Voraussetzungen
- Die Energieaufnahme kann vom Netzbetreiber auf Grundlage einer zwischen dir und dem Netzbetreiber nach § 14a EnWG geschlossenen Vereinbarung gesteuert werden.
- Du nutzt entweder ein steuerbares intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine steuerbare konventionelle Messeinrichtung.
- Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 100.000 kWh.
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG:
- Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen / Heizstäben
- Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
- Stromspeicher
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 50,9 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,9 % Kernenergie
- 33,4 % Kohle
- 12,8 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,6 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,8 % Kernenergie
- 31,7 % Kohle
- 12,2 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 53,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 1,5 % Kernenergie
- 25,5 % Kohle
- 12,1 % Erdgas
- 1,4 % Sonstige fossile Energieträger
- 49,1 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 10,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Stand: 1. November 2024 (Datenbasis 2023)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.