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Post-EEG

Ihre Anlage fällt 2023 aus der EEG-Vergütung? Werden Sie mit Ihrer Anlage Teil von AllgäuStrom 100%.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten eine feste Vergütung und sind unabhängig von den Strompreisschwankungen der Börse
  • Sie haben mit uns einen festen Partner, der sich für Sie um die Vermarktung kümmert
  • Sie bleiben flexibel und können Ihre Anlage nach der EEG-Vergütung reibungslos und ohne Übergangsphase weiterbetreiben
  • Sie speisen in den regionalen „Strom-Pool“ ein, Ihre Energie bleibt im Allgäu
  • Sie können Ihre Anlage weiter sinnvoll nutzen

Ende der EEG-Vergütung – und dann?

Sobald Ihre Anlage aus der EEG-Vergütung fällt, können Sie Ihren selbst erzeugten Strom über uns einspeisen und ihn so anderen Stromkunden aus dem Allgäu zur Verfügung stellen. Ganz nach dem Motto: Hier erzeugt, hier verbraucht.
Wir warten noch mögliche gesetzliche Anpassungen im Sommer ab und informieren Sie im Herbst in einem gesonderten Schreiben inkl. Angebot.

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    Alles, was Sie über das AllgäuStrom 100%
    wissen müssen.

    AllgäuStrom 100% Energieerzeuger

    Erfahre hier alles über unseren AllgäuStrom 100%.

    AllgäuStrom 100 % bringt Stromkunden und lokale Energieerzeuger in der Region zusammen. AÜW bietet Betreibern von regenerativen Erzeugungsanlagen die Möglichkeit, ihren Strom an die Bewohner des Allgäus zu verkaufen. Dadurch erhalten Stromkunden 100 % lokal und nachhaltig erzeugte Energie aus dem Allgäu. Ganz einfach: Hier erzeugt, hier verbraucht.
    Da es verschiedene gesetzliche Meldepflichten einzuhalten gilt, setze dich am besten frühzeitig mit uns in Verbindung. Kontaktiere uns jetzt und sichere dir einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung zum Jahreswechsel. Wenn du deine Anlage auf Eigenverbrauch umstellst und nur den Überschussstrom über uns vermarkten willst, vereinbare ein Beratungsgespräch mit unserem Team Energielösungen oder einem Elektriker. Wir empfehlen dir hierfür eine Vorlaufzeit von etwa drei Monaten.
    Der Vertrag »AllgäuStrom 100 % Erzeugung« läuft über ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn du nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Lieferzeitraums in Textform kündigst. Danach kann monatlich gekündigt werden.
    Für die Messung der eingespeisten Energiemenge fallen, analog zu deiner heutigen Anlage, auch weitere Kosten für den Messstellenbetrieb an. Die Kosten werden dir bereits heute durch den Messstellenbetreiber ausgewiesen und verrechnet. Hinweis: Die Kosten für den Messstellenbetrieb können sich bei einer Nutzungsänderung z. B. Umbau auf Eigenverbrauch ändern, da hierzu andere Messkonzepte nötig sind. Eine Aufstellung der Kosten von AllgäuNetz findest du hier.
    Wenn du deinen Strom über AÜW vermarktest, fällt dadurch ein gewisser Aufwand für die Vermarktung an. Wenn du bereits AÜW Stromkunde bist oder zu AÜW wechselst, erstatten wir dir diese Kosten.
    Bei AllgäuStrom 100% erhältst du einen Festpreis je kWh von 8 ct (netto) in 2024 von uns.
    Die Voraussetzung deiner Teilnahme an AllgäuStrom 100 % ist die Lage deiner Anlage im Gebiet von AllgäuNetz. Denn AllgäuStrom 100 % basiert auf regenerativem Strom, der ausschließlich im Allgäu produziert wird.
    EEG-geförderter Strom darf nicht zusätzlich verkauft werden. Er wurde dir sozusagen vom Staat bereits mit der Förderung abgekauft. So fließt dieser Strom in den deutschlandweiten »Stromsee« und vermischt sich mit Energie aus anderen Energieträgern wie Kohle, Erdgas oder Kernenergie. Auf deiner Stromrechnung wird dir im Strommix der geförderte Strom bereits als »Erneuerbare Energie gefördert nach dem EEG« ausgewiesen.
    Mit deiner eigenen Erzeugungsanlage kannst du erst teilnehmen, wenn du keine EEG-Vergütung mehr erhältst. Bis es so weit ist, kannst du als Stromkunde jedoch bereits AllgäuStrom 100 % beziehen.
    Du besitzt eine Photovoltaik-, Wasser-, Biomasse- oder Windkraftanlage bis 100 kWp, welche keine EEG-Vergütung (mehr) erhält bzw. bald aus der EEG-Vergütung herausfällt? Dann kannst du das Kontaktformular nutzen, um AllgäuStrom 100 % Energieerzeuger zu werden.
    Du bleibst flexibel und kannst deine Anlage nach der EEG-Vergütung reibungslos und ohne Übergangsphase weiterbetreiben. Wir kümmern uns um die Vermarktung deines Stroms und du erhältst im Gegenzug eine feste Vergütung. Außerdem bleibt dein selbst erzeugter Strom im Allgäu und kann von den Bewohnern der Region bezogen werden. So profitierst nicht nur du, sondern auch die Region von dem Strom aus deiner Anlage.
    Wenn deine Anlage während der EEG-Vergütung in der Volleinspeisung war und es weiterhin bleiben soll, brauchst du einen Vermarkter für deinen Strom, zum Beispiel AÜW mit »AllgäuStrom 100 %«. Mit Einreichung des Auftragsformulars für AllgäuStrom 100 % schließt du sozusagen deinen Vertrag zur Abnahme des eingespeisten Stroms mit AÜW ab und musst dich nicht direkt beim Netzbetreiber melden.
    Wenn du während der EEG-Vergütung 100 % deines erzeugten Stroms in das Netz eingespeist hast und nun auf Eigenverbrauch umstellen möchtest, solltest du frühzeitig einen Elektrofachbetrieb einbinden. Dieser wird sich dann um eine eventuelle Umrüstung der Zähleranlage kümmern und meldet dies auch deinem Netzbetreiber. Du erhältst dann einen neuen Netzanschlussvertrag.
    Wenn du zum 31.12.2023 nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fällst, gilt Folgendes: Dein Netzbetreiber hat dir mehr als 20 Jahre stellvertretend eine EEG-Vergütung nach dem EEG-Gesetz ausgezahlt. Dazu hat er mit dir einen »Einspeisevertrag« geschlossen. Mit Ablauf des Vergütungsanspruchs kann dein Netzbetreiber deinen Strom nicht mehr vergüten. Folglich besteht auch nicht mehr die Notwendigkeit eines »Einspeisevertrags« mit deinem Netzbetreiber. Um weiterhin Strom in das Netz einspeisen zu können, musst du dir einen Vermarkter suchen, mit dem du einen neuen Vertrag zur Vermarktung deines Stroms schließen kannst.
    Hast du keine Möglichkeit, deinen selbst erzeugten Strom direkt zu nutzen, kannst du diesen über AÜW und das Regionalstrom-Modell »AllgäuStrom 100 %« vermarkten und somit direkt in der Region weiterverkaufen.
    Deinen Eigenverbrauch kannst du individuell durch einen angepassten Verbrauch steuern (z. B. Kochen zur Mittagszeit bei hoher Energieerzeugung). Erhöhen lässt sich der Eigenverbrauch auch durch die Anschaffung eines Batteriespeichers, die intelligente Steuerung deiner Wärmepumpe oder das Laden deines E-Autos bei Stromüberschuss.
    Hier gilt es, die Stromkosten (ct/kWh) den Umbaukosten gegenüberzustellen. Indem du einen Teil deines Haushaltsstroms über deine Erzeugungsanlage deckst, sparst du beim Strombezug. Die Überschussproduktion (Energie, welche du nicht selbst benötigst) kannst du über AÜW und das Regionalstrom-Modell »AllgäuStrom 100 %« vermarkten und somit direkt in der Region weiterverkaufen.
    Zum einen kannst du den Umbau auf Eigenverbrauch prüfen und deinen Stromüberschuss über AÜW vermarkten. Alternativ lässt du deinen gesamten erzeugten Strom von AÜW vermarkten. Gerne beraten wir dich auch über die Möglichkeiten des Repowerings deiner Anlage (= Erneuerung der Anlage).
    Ja, du kannst bereits AllgäuStrom 100% beziehen. Mit deiner eigenen EE-Anlage kannst du erst nach Ende der EEG-Vergütung deiner Anlage am AllgäuStrom 100% teilnehmen. EEG-geförderter Strom darf nicht zusätzlich verkauft werden, er wurde dir sozusagen vom Staat bereits mit der Förderung abgekauft. So fließt dieser Strom in den deutschlandweiten „Stromsee“ und vermischt sich mit Energie aus Kohle- und Atomkraftwerken. Auf deiner Stromrechnung wird dir im Strommix dieser Anteil am Strom als „erneuerbare Energie gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Beim AllgäuStrom 100% versorgen wir unsere Kunden zu 100% aus Allgäuer Ökostrom, der direkt vom Erzeuger an den Verbraucher verkauft wird, ohne Förderung, ohne Community, ohne Ökostromzertifikate. Ganz einfach hier erzeugt, hier verbraucht, ohne Schnickschnack.