Gemeinsam durch die schwierige Zeit
In den vergangenen Wochen haben uns wegen der Energiekrise zahlreiche besorgte Nachrichten erreicht.
Viele Menschen fragen sich mit Blick auf den kommenden Winter vor allem eins: Auf was müssen wir uns in Deutschland einstellen? Die Berichterstattung in den Medien dazu ist manchmal unübersichtlich und verknappt.
Deshalb haben unsere Experten für dich die wichtigsten Fragen und Antworten rund um deine Stromversorgung zusammengestellt. Wir informieren dich auch über kritische Themen wie Stromausfall und Stromabschaltung.
Du hast Fragen zur Energieversorgung? Hier erfährst du alles, was für das Allgäu wichtig ist.
Stromversorgung
Du hast Fragen zu deiner Versorgung?
Ich habe eine PV-Anlage und/oder einen Batteriespeicher. Kann ich den Strom daraus bei einem Stromausfall nutzen?
- Ist dein Wechselrichter „ersatzstromfähig“ muss als zweite Voraussetzung deine Hausanlage im Inselbetrieb vom öffentlichen Stromnetz trennbar sein. Dann kannst du den durch deine PV-Anlage erzeugten Strom während eines Stromausfalls nutzen.
- Ist dein Wechselrichter nicht „ersatzstromfähig“ bist du vom Stromausfall betroffen. Selbst, wenn du einen Batteriespeicher besitzt.
- Manche Batteriespeicher haben eine Steckdose. Dort kannst du Geräte direkt anstecken. Natürlich nur so lange, bis der Batteriespeicher leer ist.
Was kommt diesen Winter im Allgäu auf uns zu? Müssen wir uns auf längere Zeiten ohne Strom einstellen?
Müssen wir mit einem Blackout rechnen?
Was ist ein Blackout?
Wie kann es überhaupt zu einem Blackout kommen?
Was passiert bei einer Lastunterdeckung im Allgäu?
Wie genau läuft eine kontrollierte Lastabschaltung ab?
Welche Rolle hat AllgäuNetz bei der kontrollierten Lastabschaltung?
Wie kann ich mich auf einen Blackout vorbereiten?
Was ist der Unterschied zwischen einem Blackout und einem Stromausfall?
Was ist der Unterschied zwischen einem Blackout und einer Stromabschaltung?
Stromrechnung und Co.
Du hast Fragen zu den Strompreisen?
Was muss ich tun, wenn ich eine Ankündigung zur Versorgungseinstellung bekommen habe?
Ich habe ein Preisanpassungsschreiben bekommen. Darf ich die Zahlung der Erhöhung zurückhalten?
Ich habe ein Preisanpassungsschreiben bekommen. Ist die Erhöhung der Stromkosten erlaubt?
Warum wird mein Strom teurer, obwohl ich Kunde eines regionalen Energieversorgers bin?
Ich beziehe nur Strom. Warum macht das Gas meine Stromrechnung teurer?
Wann kommt es zu einer Preisanpassung?
Was passiert, wenn ich meine Stromrechnung nicht bezahlen kann?
- Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V. Kempten, Landwehrstraße 1, Tel.: 0831 960880-0 Sonthofen, Martin-Luther-Straße 10 b, Tel.: 08321 6601-0
- Jobcenter Oberallgäu Für nördliche Gemeinden: Kempten, Sandstraße 10, Tel.: 08321 612-774 Für südliche Gemeinden: Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Tel.: 08321 612-774
- Jobcenter Kempten Kempten, Keselstraße 14 a, Tel.: 0831 2525-5011
- Diakonie Kempten Allgäu Kempten, Großer Kornhausplatz 3 Schuldner- und Insolvenzberatung, Tel.: 0831 54059-331 Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA), Tel.: 0831 54059-310 /-312
- Landratsamt Oberallgäu Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2 Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt), Tel.: 08321 612-272 Schuldnerberatung, Tel.: 08321 612-273
- Stadt Kempten Kempten, Gerberstraße 2 Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt) Betreuungsstelle, Tel.: 0831 2525-5011
Strompreisbremse
Du hast Fragen zur Strompreisbremse?
Was ist die Strompreisbremse?
Wann kommt die Strompreisbremse?
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
- von der EU sanktioniert sind oder
- im Eigentum oder unter Kontrolle sanktionierter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen.
Wie wird der prognostizierte Jahresverbrauch bestimmt?
Maßgeblich für die Einstufung ist die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers (z.B. AllgäuNetz). Bei einer Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler) ist die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.
Um den monatlichen Entlastungsbetrag zu berechnen, wird der Differenzbetrag mit dem Entlastungskontingent multipliziert.Der Differenzbetrag wird wie folgt berechnet:
Tarife ohne zeitvariablem Arbeitspreis: Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Strompreis, der für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats veranschlagt wird. Tarife mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. Wärmestrom): Der Differenzbetrag wird für jeden vertraglich vereinbarten Zeitabschnitt pro Monat berechnet. Das heißt der Referenzpreis wird wohl für den Nachttarif als auch für den Tagtarif einzeln mit den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen verglichen. Der Referenzpreis beträgt- bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (Privathaushalt oder kleines Unternehmen): 40ct/kWh (inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
- bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh (mittlere und große Unternehmen): 13ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Wie wird die rückwirkende Entlastung umgesetzt?
Ich bin umgezogen und habe keinen Vorjahresverbrauch. Wie wird die Entlastung für mich berechnet?
Ich bin Erstmieter und habe keinen Vorjahresverbrauch. Wie wird die Entlastung für mich berechnet?
Sollte ich trotz Strompreisbremse Strom sparen?
Was muss ich tun, um die Entlastung zu bekommen?
Energiepauschale
Du hast Fragen zur Energiepauschale?
Was ist die Energiepauschale?
Habe ich Anspruch auf die Energiepreispauschale?
Wie bekomme ich die Energiepauschale?
- Arbeitnehmer haben die Pauschale mit dem Arbeitslohn für September 2022 erhalten, Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Monatsbezügen.
- Du bist seit 1. September 2022 im Sabbatical? Auch dann hast du Anspruch auf die Zahlung. Wenn der Arbeitgeber weiterhin als dein Hauptarbeitgeber gemeldet ist, zahlt er die Pauschale aus. Wenn nicht, wird die Zahlung mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
- Rentner erhalten die Pauschale nach derzeitigem Stand Mitte Dezember.
- Selbständigen wird die Pauschale von der Einkommensteuervorauszahlung für September abgezogen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft haben.