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Gemeinsam durch die schwierige Zeit

In den vergangenen Wochen haben uns wegen der Energiekrise zahlreiche besorgte Nachrichten erreicht.

Viele Menschen fragen sich mit Blick auf den kommenden Winter vor allem eins: Auf was müssen wir uns in Deutschland einstellen?
Die Berichterstattung in den Medien dazu ist manchmal unübersichtlich und verknappt.

Deshalb haben unsere Experten für dich die wichtigsten Fragen und Antworten rund um deine Stromversorgung zusammengestellt.
Wir informieren dich auch über kritische Themen wie Stromausfall und Stromabschaltung.

Du hast Fragen zur Energieversorgung?
Hier erfährst du alles, was für das Allgäu wichtig ist.

Stromversorgung

Du hast Fragen zu deiner Versorgung?

Entscheidend ist, ob deine PV-Anlage über einen Wechselrichter verfügt, der „ersatzstromfähig“ ist. Von ihm hängt ab, ob Ihre PV-Anlage im Falle eines Stromausfalls Strom erzeugen und in Ihren Haushalt einspeisen kann.
  • Ist dein Wechselrichter „ersatzstromfähig“ muss als zweite Voraussetzung deine Hausanlage im Inselbetrieb vom öffentlichen Stromnetz trennbar sein. Dann kannst du den durch deine PV-Anlage erzeugten Strom während eines Stromausfalls nutzen.
  • Ist dein Wechselrichter nicht „ersatzstromfähig“ bist du vom Stromausfall betroffen. Selbst, wenn du einen Batteriespeicher besitzt.
  • Manche Batteriespeicher haben eine Steckdose. Dort kannst du Geräte direkt anstecken. Natürlich nur so lange, bis der Batteriespeicher leer ist.
Bei einem Stromausfall ist der Hausanschluss spannungsfrei, sodass grundsätzlich kein Strom fließen kann.
Auch wenn die unberechenbare Weltlage gerade etwas anderes nahelegt – die Stromversorgung in Deutschland und im Allgäu ist bestmöglich gewährleistet. Experten geben vor allem Entwarnung, was den Blackout angeht: Stresstests haben ergeben, dass das Stromnetz sehr viel aushalten kann. Die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber arbeiten mit hochmodernen Systemen und sind den Umständen nicht einfach ausgeliefert: Sie verfügen über viele Hebel, um in das Netz einzugreifen und Engpässe abzupuffern. Dennoch kann es in diesem Winter vereinzelt regional vorkommen, dass kurzzeitig mehr Strom gebraucht wird, als zur Verfügung steht. Das nennt man Lastunterdeckung. Dann könnte es sein, dass auch Privathaushalte maximal zwei Stunden vom Netz genommen werden. Dies geschieht dann aber geplant und kontrolliert. Keine Sorge: Die Netzbetreiber sind bestens auf diese Szenarien vorbereitet. Die Mechanismen zur Verhinderung eines Blackouts sind seit Jahren implementiert und mehrfach erfolgreich angewendet worden.
Diese große Sorge können wir dir nehmen: Nein. Ein Blackout ist nach gängiger Expertenmeinung extrem unwahrscheinlich. Das haben kürzlich von der Bundesregierung beauftragte Stresstests ergeben. Dort wurden verschiedene denkbare Szenarien durchgespielt – aber selbst im Szenario mit den schlechtesten Bedingungen wird es aller Voraussicht nach nicht zu einem Blackout kommen. Auch wenn es mal eng wird: Das deutsche Stromnetz kann viel ausgleichen und arbeitet sicher und stabil. Wenn du die Ergebnisse der Stresstests nachlesen wollen, findest du hier eine Zusammenfassung vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der auch für die Region Oberallgäu zuständig ist.
Von einem Blackout spricht man, wenn der Strom großflächig und über zwölf Stunden Stunden lang ausfällt. Großflächig bedeutet in diesem Fall, das weite Teile Europas betroffen wären, da wir ein übernationales Verbundnetz haben. Ein Blackout ist ausgesprochen selten – und auch in der aktuellen Krise halten Experten ihn für extrem unwahrscheinlich.
In einem stabilen Stromnetz steht immer so viel Strom zur Verfügung, wie auch verbraucht wird. Beide Seiten müssen ausgeglichen sein, wie bei einer Waage. Wenn das im europäischen Netz gegeben ist, beträgt die Frequenz dort 50 Hertz. Diese Frequenz wird jedoch gestört, wenn die beiden Seiten der Waage in ein Ungleichgewicht kommen. Der Grund kann eine Überlastung oder eine Lastunterdeckung sein. Sinkt die Frequenz unter einen kritischen Wert ab, kommt es zum Blackout, um große Schäden zu vermeiden. Dieses Szenario ist auch in der aktuellen Situation aber sehr unwahrscheinlich, denn es gibt viele Möglichkeiten, das Stromnetz zu regulieren.
Es kommt auch in ruhigeren Zeiten immer mal wieder vor, dass in bestimmten Zeitfenstern mehr Strom gebraucht wird, als gerade im Netz zur Verfügung steht. Dafür gibt es ein gut eingespieltes Vorgehen, das schon oft zum Einsatz gekommen ist: In einem ersten Schritt werden Reserven auf dem europäischen Strommarkt mobilisiert. Erst danach müssen Großverbraucher aus der Industrie gezielt vom Netz. Mit den Unternehmen ist das alles abgesprochen: Alle Eventualitäten bis hin zum Ersatz von Betriebsausfällen sind genau geregelt. Erst, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden Privathaushalte vom Netz genommen. Das nennt man dann kontrollierte Lastabschaltung. Diese Abschaltungen dauern maximal zwei Stunden und sind regional begrenzt. Wir alle haben das schon als Stromausfall erlebt.
Die Verteilnetzbetreiber nehmen Verbraucher für eine kurze Zeit gezielt vom Netz. Das wird dann gemacht, wenn mehr Strom gebraucht wird, als im Netz da ist. Da die Verteilnetzbetreiber sehr zuverlässig berechnen können, wie hoch die Entlastung sein muss, gehen sie dabei nur so weit wie nötig. In einem bestimmten Gebiet gehen dann sämtliche Kunden vom Netz, ohne Ausnahme. Die Betreiber arbeiten dabei nach genauen Ablaufplänen: Abgeschaltet wird rollierend, sodass alle zwei Stunden ein anderes Gebiet an der Reihe ist. Das bedeutet gleichzeitig, dass Verbraucher mit einem Stromausfall von maximal dieser Zeit rechnen müssen.
Die kontrollierte Lastabschaltung erfolgt technisch durch die Netzleitstelle von AllgäuNetz. Angeordnet wird sie vom Übertragungsnetzbetreiber für unsere Region: Amprion.
Die Stresstests der Übertragungsnetzbetreiber zeigen, dass unser Netz viel aushalten kann – auch wegen der europäischen Reserven, die wir dafür mobilisieren können. Experten schließen einen Blackout zur Zeit so gut wie aus. Wenn du dich aber auf einen möglichen Stromausfall von maximal zwei Stunden vorbereiten willst, lese hier die Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Diese beiden Ereignisse kann man kaum miteinander vergleichen. Ein Blackout würde weite Teile Europas betreffen und über zwölf Stunden andauern – ein Szenario, mit dem auch in der aktuellen Situation niemand rechnet. Stromausfälle hingegen kennen wir alle: Blitzeinschläge und Tiefbauarbeiten können schon mal dafür sorgen, dass der Strom für ein paar Stunden weg ist. Das betrifft dann aber immer nur das lokale Verteilnetz. Die Stromversorgung ist so gebaut, dass die Betreiber solche Probleme schnell beheben können: Die Leitungen sind nämlich redundant. Das heißt, sie können untereinander vernetzt werden, indem man sie gezielt umschaltet. Das deutsche Stromnetz gehört zu den modernsten und sichersten weltweit.
Manchmal müssen Leitungen gezielt abgeschaltet werden – etwa, wenn gerade daran gearbeitet wird. Betroffen ist immer nur das lokale Netz und das auch nur für eine kurze Zeit. Dauert es mal länger, kommen Notstromaggregate zum Einsatz. Mit dem sehr unwahrscheinlichen Fall eines Blackouts, von dem weite Teile Europas betroffen wären, hat das nichts zu tun. Die Übertragungsnetzbetreiber verhindern letztlich einen Blackout, indem sie entscheiden, dass Unternehmen und Privathaushalte für eine kurze Zeit abgeschaltet und dann wieder zugeschaltet werden.
Stromrechnung und Co.

Du hast Fragen zu den Strompreisen?

Du hast bis zum angegeben Termin Zeit den noch offenen Betrag deiner Stromrechnung zu begleichen. Wenn du diesen nicht bezahlen kannst, bieten wir dir eine Ratenzahlung an. Wenn du in Raten zahlen möchtest, kannst du uns das einfach per E-Mail an mahnung@auew.de oder Brief mitteilen.
Sie sind vielleicht verunsichert darüber. Das verstehen wir, aber bitten Sie die Zahlung nicht zurückzuhalten. Denn dafür gibt es keinen Grund. Sollten Sie zu den Kundinnen und Kunden gehören, die von uns ein Stromanpassungsschreiben bekommen haben, können Sie sich sicher sein, dass wir als kommunales Unternehmen einer rechtmäßigen und transparent nachvollziehbaren Preisanpassung unterliegen. Warum empfehlen viele Medien, die Zahlungen zurückzuhalten? Die Bundesregierung will Gas- und Stromversorgern untersagen, ihre Preise missbräuchlich zu erhöhen. Missbräuchlich heißt, dass die Erhöhung nicht durch die teuren Einkaufspreise an der Energiebörse gerechtfertigt ist. Dies geht aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor. Unsere Preiserhöhung ist transparent, gerechtfertigt und somit legal. Im Übrigen ist sie auch nicht so hoch, wie in weiten Teilen Deutschlands. Sollten Sie Fragen haben, wie sich Ihre Preiserhöhung konkret zusammensetzt, erklären wir Ihnen das gerne. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Die schnelle Antwort: Ja, weil unsere Preisanpassung nicht nur legal, sondern auch legitim ist. Kurz vorab: Sollten Sie zu den Kundinnen und Kunden gehören, die von uns ein Stromanpassungsschreiben bekommen haben, können Sie sich sicher sein, dass wir die Preise nicht missbräuchlich erhöht haben. Denn darum geht es. Seit Anfang Dezember haben viele Medien berichtet, dass etliche Stromanbieter die Krise als Vorwand genutzt haben, um ihre Preise missbräuchlich auf bis zu 300 % zu erhöhen. Missbräuchlich heißt bspw., dass die Kosten nicht transparent offengelegt sind. Oft sind die hohen Arbeitspreis hinter Neukunden-Fangprämien verschleiert. Wenn Sie Ihren Strompreis vergleichen wollen, dann ist der Arbeitspreis entscheidend. Er bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom. Wenn Sie einen laufenden Vertrag haben, finden Sie den Arbeitspreis auf Ihrer Stromrechnung oder auf dem Preisanpassungsschreiben. Sollten Sie sich für einen neuen Vertrag interessieren, finden Sie die aktuellen Arbeitspreise je nach Tarif auf unsere Website. Bleiben lohnt sich: Über viele Jahre hat sich gezeigt, dass unsere risikoarme und langfristige Beschaffungsstrategie für unsere Kundeninnen und Kunden auf lange Sicht immer einen fairen und guten Strompreis garantiert hat.
Wir setzen alles daran, dir die fairsten Preise und sichersten Konditionen zu bieten. Auf manche Kosten haben wir als dein regionaler Grundversorger aber leider auch keinen Einfluss. Dazu gehören etwa die Stromsteuer, die Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Ebenso wenig liegt in unserer Hand, wie viel es kostet, den Strom zu dir zu bringen, also durch die Netze zu transportieren. Das sind die sogenannten Netzentgelte. Wenn dann noch wie aktuell die Einkaufspreise am Energiemarkt steigen, hat das natürlich alles Auswirkungen auf deinen Preis. Bleiben lohnt sich aber: Die besten Konditionen bieten wir dir mit längeren Vertragslaufzeiten.
Für die Energiemärkte gelten besondere Regeln. Dazu gehört, dass der jeweils teuerste Stromerzeuger den Preis setzt. Fachleute sprechen von der „Merit-Order“. Steigen die Strompreise, liegt das also an der Strombörse. Was auch nicht spurlos am Strompreis vorbeigeht, sind der Krieg in der Ukraine, Strom-Exporte ins Ausland und der regenarme Sommer 2022. Im Moment haben wir außerdem die Situation, dass wir unsere Stromversorgung sicherstellen müssen, indem wir Strom aus teurem Gas gewinnen. Wir im Allgäu denken aber schon an morgen: Die Energieversorger tragen dazu bei, dass die regenerative Erzeugung von Strom, also Photovoltaik, Wind und Wasser, weiter ausgebaut wird – um das Allgäu langfristig von Gas unabhängig zu machen.
Die Sorge um den eigenen Geldbeutel beschäftigt uns alle. Für deinen Stromtarif könnte es im kommenden Jahr zu einer Preiserhöhung kommen. Da alle Tarife eine unterschiedliche Preisgestaltung haben, informieren wir dich individuell über ein persönliches Anschreiben, ob du von einer Preiserhöhung in 2023 betroffen bist.
Keine Sorge: Wir lassen dich nicht allein. Wenn dich die Strompreiserhöhung in finanzielle Schwierigkeiten bringt, werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Solltest du nicht mehr wissen, wie du deine Stromrechnung bezahlen kannst, wende dich bitte direkt an unser Kundencenter.

Weitere Anlaufstellen für Hilfe und Beratung:
  • Caritasverband Kempten-Oberallgäu e.V.
    Kempten, Landwehrstraße 1, Tel.: 0831 960880-0
    Sonthofen, Martin-Luther-Straße 10 b, Tel.: 08321 6601-0
  • Jobcenter Oberallgäu
    Für nördliche Gemeinden: Kempten, Sandstraße 10, Tel.: 08321 612-774
    Für südliche Gemeinden: Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Tel.: 08321 612-774
  • Jobcenter Kempten
    Kempten, Keselstraße 14 a, Tel.: 0831 2525-5011
  • Diakonie Kempten Allgäu
    Kempten, Großer Kornhausplatz 3
    Schuldner- und Insolvenzberatung, Tel.: 0831 54059-331
    Kirchliche allgemeine Sozialarbeit (KASA), Tel.: 0831 54059-310 /-312
  • Landratsamt Oberallgäu
    Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2
    Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt), Tel.: 08321 612-272
    Schuldnerberatung, Tel.: 08321 612-273
  • Stadt Kempten
    Kempten, Gerberstraße 2
    Amt für soziale Leistungen und Hilfen (Sozialamt) Betreuungsstelle, Tel.: 0831 2525-5011
Strompreisbremse

Du hast Fragen zur Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, um Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) ist als Gesetz am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Da es etwas Zeit für die Umsetzung braucht, beginnt die Entlastung ab 1. März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar 2023. Ziel ist es, die Letztverbraucher mit einem staatlich finanzierten Preisdeckel zu unterstützen und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten. Mehr Infos findest du hier auf der Website der Bundesregierung.
Kunden, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 mit Strom beliefert werden, erhalten für jeden Belieferungsmonat eine Entlastung durch uns gutgeschrieben – erstmals ab März 2023. Dabei wird der Strompreis für einen Großteil des Verbrauchs auf einen gesetzlich vorgegebenen Referenzpreis gedeckelt.
Wie die Strompreisbremse berechnet wird, hängt von deinem Verbrauch ab. Liegt er unter oder über 30.000 kWh Strom im Jahr?

Mein Verbrauch liegt unter 30.000 kWh Strom im Jahr:

Verbrauchst du als Privathaushalt oder kleines Unternehmen weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr, erhältst du 80 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs zum garantierten Brutto-Arbeitspreis von 40 ct/kWh. Dieser Anteil wird als Entlastungskontingent bezeichnet. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis deines Stromtarifs.

Mein Verbrauch liegt über 30.000 kWh Strom im Jahr:

Verbrauchst du als mittleres oder großes Unternehmen mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr, erhältst du 70 % deines prognostizierten Jahresverbrauchs zum garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gilt die tarifvertragliche Vereinbarung oder das individuelle Mengenkontingent.

Achtung:

Die Strompreisbremse gilt nicht für Personen, Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen, die

  • von der EU sanktioniert sind oder
  • im Eigentum oder unter Kontrolle sanktionierter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen.

Trifft eine dieser Einschränkungen auf dich zu? In diesem Fall bist du verpflichtet, uns diesen Umstand unverzüglich anzuzeigen.

Maßgeblich für die Einstufung ist die uns aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers (z.B. AllgäuNetz). Bei einer Entnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Zähler) ist die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.

Um den monatlichen Entlastungsbetrag zu berechnen, wird der Differenzbetrag mit dem Entlastungskontingent multipliziert.

Der Differenzbetrag wird wie folgt berechnet:

Tarife ohne zeitvariablem Arbeitspreis:

Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis und dem vertraglich vereinbarten Strompreis, der für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats veranschlagt wird.

Tarife mit zeitvariablem Arbeitspreis (z. B. Wärmestrom):

Der Differenzbetrag wird für jeden vertraglich vereinbarten Zeitabschnitt pro Monat berechnet. Das heißt der Referenzpreis wird wohl für den Nachttarif als auch für den Tagtarif einzeln mit den vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen verglichen.



Der Referenzpreis beträgt

  • bei einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (Privathaushalt oder kleines Unternehmen): 40ct/kWh (inklusive Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
  • bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh (mittlere und große Unternehmen): 13ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst und bereits in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit Strom beliefert wurdest, hast du ab März 2023 zusätzlich einen Anspruch auf rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und/oder Februar 2023. Die rückwirkende Entlastung verrechnen wir mit deinem Abschlag im März. Falls du von der Strompreisbremse betroffen bist, informieren wir dich schriftlich über die Höhe des Entlastungsbetrags.
Für diesen Fall wird nicht dein eigener Vorjahresverbrauch, sondern der bisherige Energieverbrauch der neu bezogenen Wohnung zugrunde gelegt.
Hier wird die Entlastung anhand des Durchschnittsverbrauchs nach Haushaltsgröße geschätzt.
Ja, unbedingt! Jede weniger verbrauchte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht.
Unsere Tipps zum Energiesparen findest du hier.
Nichts. Wir erledigen das für dich. Du wirst automatisch über die Abrechnung entlastet, kommt dir aber bereits vorläufig durch eine Anpassung der Abschlags- oder Vorauszahlung zugute. Falls dich die Strompreise – trotz der Entlastung durch die Strompreisbremse – in finanzielle Schwierigkeiten bringt, wende dich bitte an unser Kundencenter. Wir lassen dich nicht allein. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Energiepauschale

Du hast Fragen zur Energiepauschale?

Die Energiepreispauschale ist eine einmalige Zahlung von 300 Euro brutto. Die Bundesregierung hat sie beschlossen, um möglichst viele Bürger in Deutschland von den hohen Energiekosten zu entlasten. Anspruchsberechtigt sind alle, die Einkommensteuer zahlen. Die Pauschale selbst ist allerdings wiederum auch steuerpflichtig.
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen die Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Dazu gehören zum Beispiel Angestellte, Beamte, Soldaten, Selbständige, Auszubildende und Aushilfskräfte. Auch wenn du deinen Minijob pauschal versteuerst, in Altersteilzeit arbeitest oder über die Grenze pendelst und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, profitierst du von der Entlastungszahlung. Rentner erhalten die Pauschale ebenfalls. Da hat die Bundesregierung mittlerweile nachjustiert. Aber auch, wenn du in einem aktiven Dienstverhältnis stehst und Lohnersatzleistungen beziehst, kannst du dich über die Energiepauschale freuen – wenn du also zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhältst. Studierende und Werkstudierende, die ein bezahltes Praktikum machen, haben ebenfalls Anspruch darauf. Nicht berufstätige Studierende sowie Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über in keiner Beschäftigung waren, müssen verzichten.
Wie die Energiepauschale bei dir ankommt, ist jeweils unterschiedlich– je nachdem, ob du beispielsweise aufgrund eines Angestelltenverhältnisses oder selbständiger Tätigkeit anspruchsberechtigt bist. Versteuert werden muss die Pauschale aber in jedem Fall.
  • Arbeitnehmer haben die Pauschale mit dem Arbeitslohn für September 2022 erhalten, Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Monatsbezügen.
  • Du bist seit 1. September 2022 im Sabbatical? Auch dann hast du Anspruch auf die Zahlung. Wenn der Arbeitgeber weiterhin als dein Hauptarbeitgeber gemeldet ist, zahlt er die Pauschale aus. Wenn nicht, wird die Zahlung mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt.
  • Rentner erhalten die Pauschale nach derzeitigem Stand Mitte Dezember.
  • Selbständigen wird die Pauschale von der Einkommensteuervorauszahlung für September abgezogen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft haben.
Für so gut wie alle anderen anspruchsberechtigten Personen wird die Pauschale in der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Genauere Angaben kannst du hier auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.

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