Privatkunden Gewerbekunden Schule Über uns Karriere

Breitband

Glasfaser für Weitnau

Durch einen stetigen Ausbau treiben wir den Breitbandausbau im Allgäu voran. Davon profitieren Sie nicht nur als Gewerbebetrieb, sondern auch als Privatkunde.

Wie kommen wir zum Glasfaser

Als Energieversorger wurde immer schon ein Steuerkabelnetz zur eigenen Netzführung und –steuerung betrieben. Das anfängliche kupferbasierte Netz wurde über die Jahr sukzessive durch Glasfaser ersetzt. 1993 wurde die erste ca. 3,6 km Glasfaserstrecke verlegt und kontinuierlich ausgebaut.

Aktuell betreibt AÜW ein Glasfasernetz von ca. 480 km (davon ca. 241 km über die Freileitung) und 400 Verteiler. Dieses Netz wird in erster Linie zum Betreiben des Energienetzes genutzt. Die freien Kapazitäten werden an Dritte zu Telekommunikationszwecken vermietet.

Des Weiteren hat sich AÜW mit der M-net bereits beim ersten und aktuell auch beim zweiten bayerischen Förderprogramm zum Breitbandausbau beteiligt. Im Zuge des letzten Verfahrens wurden dabei zum ersten Mal auch privaten Endkunden Glasfaseranschlüsse (FttH) zur Verfügung gestellt.

Stellen Sie uns Ihre Frage













    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Baum.


    Alles, was Sie über den Breitbandausbau
    wissen müssen.

    Glasfaserhausanschluss beim energiewirtschaftlichen Ausbau

    Erfahre hier alles über den energiewirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes

    Nach der Verlegung des Leerrohrs in dein Gebäude wird darin ein Glasfaserkabel eingezogen, am Übergabepunkt montiert und zum Schluss eine Abschlussmessung des Kabels durchgeführt. Anschließend schickt AÜW eine schriftliche Bereitstellunganzeige an M-net. M-net gibt das Gebäude für die Bestellung eines Breitbandanschlusses frei (das dauert ca. 3-4 Wochen). Sobald auf der M-net Homepage deine Adresse verfügbar ist, kannst du M-net einen Auftrag für einen Breitbandanschluss erteilen. Daraufhin schickt M-net dir eine Auftragseingangsbestätigung und nach Bearbeitung des Auftrages eine Auftragsbestätigung mit deinem Anschlusstermin (abhängig von Laufzeiten deines bestehenden Vertrages). Anschließend wird ggf. die FRITZ!Box von M-net versendet und ein Techniker kommt, um die Installation der ONT auszuführen und in Betrieb zu nehmen. Du musst dann nur noch deinen Router anstecken. (Wenn du deinen eigenen Router verwenden möchten, musst du die Zugangsdaten selbst eintragen).
    Die örtlichen Gegebenheiten werden nach den baulichen Maßnahmen wieder so hergestellt, wie diese zu Baubeginn vorgefunden wurden. Sollten trotz allem Verunreinigungen oder Schäden entstehen, werden wir diese selbstverständlich beseitigen.
    Vor und während der Baumaßnahmen auf deinem Grundstück besprichst du die Bautätigkeiten sowie den zeitlichen Verlauf bitte mit einem Mitarbeiter vor Ort.
    Der bisherige Telefonanschluss steht in keinem Zusammenhang mit dem neuen Glasfaser-Hausanschluss. Ein Abbau o.ä. ist daher nicht erforderlich. Deine bisherigen Telefone kannst du im Regelfall weiterhin mit dem neuen Router nutzen.
    Für die Installation in deinem Wohngebäude verbauen wir nach der Hauseinführung eine Abschlussdose (APL) sowie ein Netzabschlussgerät (ONT) mit Stecker. Die Steckdose für das strombeziehende Netzabschlussgerät wird im Umkreis von ca. einem Meter benötigt. Die Verkabelung des Routers mit dem Netzabschlussgerät sowie die weiterführende Verteilung im Hausnetz liegen in deiner Verantwortung. Diese kannst du nach individuellen Wünschen gestalten.
    Im Normalfall in der Nähe des Strom-Hausanschlusskastens. Es können aber auch andere Punkte im Keller oder EG geeignet sein.
    Ja, jede Wohneinheit kann eine eigene Glasfaser für ihren Vertrag nutzen. Deshalb benötigen wir zwingend die korrekte Angabe der Wohneinheiten in der Nutzungsvereinbarung, damit auch genügend Glasfasern für alle Wohnungen zur Verfügung stehen.
    Bei mehr als drei Wohneinheiten in einem Gebäude wird von M-net eine separate Nutzungsvereinbarung verschickt. Der Hauseigentümer muss diese unterschrieben an M-net zurückschicken, da M-net sonst nicht auf das Hausnetz zugreifen darf und somit die Adresse nicht freigeben kann.
    Die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters ist zwingend notwendig. Nur der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung kann die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen.
    Nein, wir empfehlen dir dennoch, dein Vorhaben rechtzeitig mit deinem Mieter abzusprechen, da für die Verlegung des Anschlusses Baumaßnahmen am Haus notwendig werden.
    Mit der Angebotsannahme stimmst du lediglich der Glasfaserverlegung in dein Haus zu. Nach Abschluss der Montage kommen keine weiteren Kosten (weder einmalig noch laufende) auf dich zu.
    Momentan leider nicht, da nur M-net die Glasfaserleitung von AÜW über einen Kooperationsvertrag mietet.
    Nein, nur für das Grundstück, das den Hausanschluss bekommt. Für weitere Leitungen über andere Grundstücke kommen wir extra auf dich zu und bitten um dein Einverständnis.
    Ja, wir benötigen das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer.
    Glasfaserhausanschluss beim geförderten Ausbau

    Erfahre hier alles über den geförderten Ausbau des Glasfasernetzes

    Nach der Verlegung des Leerrohrs in dein Gebäude wird darin ein Glasfaserkabel eingezogen, am Übergabepunkt montiert und zum Schluss eine Abschlussmessung des Kabels durchgeführt. Anschließend schickt AÜW eine schriftliche Bereitstellunganzeige an M-net. M-net gibt das Gebäude für die Bestellung eines Breitbandanschlusses frei (das dauert ca. 3-4 Wochen). Sobald auf der M-net Homepage deine Adresse verfügbar ist, kannst du M-net einen Auftrag für einen Breitbandanschluss erteilen. Daraufhin schickt M-net dir eine Auftragseingangsbestätigung und nach Bearbeitung des Auftrages eine Auftragsbestätigung mit deinem Anschlusstermin (abhängig von Laufzeiten deines bestehenden Vertrages). Anschließend wird ggf. die FRITZ!Box von M-net versendet und ein Techniker kommt, um die Installation der ONT auszuführen und in Betrieb zu nehmen. Du musst dann nur noch deinen Router anstecken. (Wenn du deinen eigenen Router verwenden möchtest, musst du die Zugangsdaten selbst eintragen).
    Die örtlichen Gegebenheiten werden nach den baulichen Maßnahmen wieder so hergestellt, wie diese zu Baubeginn vorgefunden wurden. Sollten trotz allem Verunreinigungen oder Schäden entstehen, werden wir diese selbstverständlich beseitigen.
    Vor und während der Baumaßnahmen auf dem Grundstück besprichst du die Bautätigkeiten sowie den zeitlichen Verlauf bitte mit einem Mitarbeiter vor Ort.
    Der bisherige Telefonanschluss steht in keinem Zusammenhang mit dem neuen Glasfaserhausanschluss. Ein Abbau o.ä. ist daher nicht erforderlich. Deine bisherigen Telefone kannst du im Regelfall weiterhin mit dem neuen Router nutzen.
    Für die Installation in deinem Wohngebäude verbauen wir nach der Hauseinführung eine Abschlussdose (APL) sowie ein Netzabschlussgerät (ONT) mit Stecker. Die Steckdose für das strombeziehende Netzabschlussgerät wird im Umkreis von ca. einem Meter benötigt. Die Verkabelung des Routers mit dem Netzabschlussgerät sowie die weiterführende Verteilung im Hausnetz liegen in deiner Verantwortung. Diese kannst du nach individuellen Wünschen gestalten.
    Im Normalfall in der Nähe des Strom-Hausanschlusskastens. Es können aber auch andere Punkte im Keller oder EG geeignet sein.
    Ja, jede Wohneinheit kann eine eigene Glasfaser für ihren Vertrag nutzen. Deshalb benötigen wir zwingend die korrekte Angabe der Wohneinheiten in der Nutzungsvereinbarung, damit auch genügend Glasfasern für alle Wohnungen zur Verfügung stehen.
    Bei mehr als drei Wohneinheiten in einem Gebäude wird von M-net eine separate Nutzungsvereinbarung verschickt. Der Hauseigentümer muss diese unterschrieben an M-net zurückschicken, da M-net sonst nicht auf das Hausnetz zugreifen darf und somit die Adresse nicht freigeben kann.
    Die Zustimmung des Hauseigentümers oder des beauftragten Verwalters ist zwingend notwendig. Nur der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung kann die Nutzungsvereinbarung unterzeichnen.
    Nein, wir empfehlen dir dennoch, dein Vorhaben rechtzeitig mit deinem Mieter abzusprechen, da für die Verlegung des Anschlusses Baumaßnahmen am Haus notwendig werden.
    Da es sich hier um einen geförderten Ausbau handelt, ist der Anschluss bis zum Übergabepunkt kostenlos.
    Momentan leider nicht, da nur M-net die Glasfaserleitung von AÜW über einen Kooperationsvertrag mietet.
    Nein, nur für das Grundstück, das den Hausanschluss bekommt. Für weitere Leitungen über andere Grundstücke kommen wir extra auf dich zu und bitten um dein Einverständnis.
    Ja, wir benötigen das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer.