Informationen zu Förderprogrammen für E-Mobilität
Momentan können Sie sich eine Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur sichern!
Förderung für Ihre Ladeinfrastruktur sichern
Derzeit gibt es ein attraktives Förderprogramme für Gewerbelösungen: Die bundesweite Förderung Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen, die Sie beim Umstieg auf E-Mobilität unterstützen.
Förderprogramm „Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw von Unternehmen“
Das Bundesverkehrsministerium stellt ab Juni 2024 weitere 150 Millionen Euro für den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur bereit.
Die Förderung bezieht sich auf Schnellladeinfrastruktur sowohl für elektrische Pkw als auch für elektrische Nutzfahrzeuge wie Transporter, Busse oder Lkw. Das macht sie besonders interessant für Unternehmen, die ganze E-Flotten mit Schnell- oder Ultraschnellladesystemen (HPC) ausrüsten möchten.
Zielgruppen sind das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Ausgaben für gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Im Detail:
- Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. Energiemanagementsystem oder elektrische Stromspeicher): Die Ladepunkte müssen fabrikneu sein und ausschließlich nicht öffentlich zugänglich auf betrieblich selbst genutzten Flächen errichtet werden. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.
- Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Wie hoch ist Förderung?
Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent, „begrenzt auf einen Höchstbetrag, der von der Leistung eines Ladepunktes abhängig ist“.
Weitere Förderbedingungen
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden, Standorte deutscher Unternehmen im Ausland werden also nicht gefördert.
- Der Strom für die Ladevorgänge muss zwingend aus erneuerbaren Energien stammen.
- Pro Unternehmen darf nur ein Antrag gestellt werden.
- Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen den Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Die Förderung kann nicht mit anderen Fördermitteln kumuliert werden.
- Aufträge dürfen erst nach der Bewilligung des gestellten Antrags vergeben werden.
- Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Jetzt Förderung nutzen
Anträge zur Förderung können über den Projektträger Jülich gestellt werden.