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Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach § 22 Energie­finanzierungs­gesetz (EnFG)

Wichtige Informationen zu elektrisch angetriebenen Wärmepumpen. Du betreibst eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten – die Bundesregierung unterstützt deinen Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen deines Wärmepumpen-Tarifes.
Eine Wärmepumpe vor der Garage eines Hauses.

Gesetzliche Regelungen §22 EnFG

Mit §22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) wird eine gezielte Entlastung für elektrische Wärmepumpen geschaffen. Ziel der Regelung ist es, den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien zu fördern und die Elektrifizierung des Wärmemarktes voranzubringen. Bisher stand diese Privilegierung unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt durch die EU-Kommission. Dieses Erfordernis wurde vom deutschen Gesetzgeber mit Wirkung vom 23.12.2025 gestrichen.

Für Wärmepumpen mit separaten Zählpunkt verringern sich die Stromkosten, indem die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null gesenkt werden rückwirkend ab dem 01.01.2025 bzw. ab Einbau der Anlage.

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

Um nach der Genehmigung von der Umlagensenkung profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht

  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden

  • Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach § 22 Nr. 2 EnFG)

  • Gegen dich bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt

Um deinen Anspruch auf Strompreissenkung für das Jahr 2026 und darüber hinaus geltend zu machen, musst du folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken. Wir leiten die Angaben an deinen zuständigen Netzbetreiber weiter, der die geforderten Voraussetzungen zur Genehmigung der Umlagenreduzierung überprüft.

Antrag stellen

Der Antrag gilt auch für die Folgejahre und muss nicht erneut gestellt werden.
Vorname*
Nachname*
Postleitzahl*
Bitte geben Sie die PLZ im Format 12345 ein
Ort*
E-Mail*
Zählernummer Wärmepumpe*
Ablesedatum
Zählerstand Eintarif (A+, 1.8.0, 3.0.0)
Zählerstand Hochtarif (HT, 1.8.1)
Zählerstand Niedertarif (NT, 1.8.2)
Vertragskontonummer*

Alles, was du über §22 EnFG wissen musst.

§22 EnFG
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