Industriestrompreis 2026: Voraussetzung, Förderung und wer profitiert

Industriestrompreis ab 2026
Die Bundesregierung plant, rückwirkend zum 1. Januar 2026 die Einführung eines staatlich subventionierten Industriestrompreises. Diese Maßnahme soll besonders energieintensive Unternehmen entlasten, die im internationalen Wettbewerb stark unter Druck stehen. Die Förderung ist zunächst für die Jahre 2026 bis 2028 geplant und wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) auf Antrag ausgezahlt.
Vorgesehen ist eine Entlastung von bis zu 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Voraussetzung ist unter anderem, ein Jahresverbrauch von mindestens 100.000 kWh sowie die Zugehörigkeit zu einem der rund 90 potenziell antragsberechtigten Wirtschaftszweige, die in der EU-Beihilferichtlinie (KUEBLL-Liste) definiert sind. Dazu zählen unter anderem die Chemie-, Metall-, Glas-, Keramik- und Papierindustrie sowie Teile der Zement- und Halbleiterproduktion.
Kleine und mittlere Unternehmen außerhalb dieser Sektoren wären in der Regel nicht förderfähig, auch dann nicht, wenn ihr Stromverbrauch vergleichsweise hoch ist.
Vorgesehen ist eine Entlastung von bis zu 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Voraussetzung ist unter anderem, ein Jahresverbrauch von mindestens 100.000 kWh sowie die Zugehörigkeit zu einem der rund 90 potenziell antragsberechtigten Wirtschaftszweige, die in der EU-Beihilferichtlinie (KUEBLL-Liste) definiert sind. Dazu zählen unter anderem die Chemie-, Metall-, Glas-, Keramik- und Papierindustrie sowie Teile der Zement- und Halbleiterproduktion.
Kleine und mittlere Unternehmen außerhalb dieser Sektoren wären in der Regel nicht förderfähig, auch dann nicht, wenn ihr Stromverbrauch vergleichsweise hoch ist.
Warum gibt es den Industriestrompreis?
Strom ist in Deutschland teurer als in vielen anderen Industrieländern. Das spüren vor allem Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Gegenüber Konkurrenten in den USA oder Teilen Asiens zahlen deutsche Industriebetriebe deutlich mehr für ihre Energie. Der Umbau hin zu erneuerbaren Energien läuft zwar, günstigere Preise werden sich aber erst langfristig einstellen.
Der Industriestrompreis Deutschland soll diese Übergangsphase überbrücken. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Produktionsstandorte in Deutschland zu sichern und zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern.
Der Industriestrompreis Deutschland soll diese Übergangsphase überbrücken. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Produktionsstandorte in Deutschland zu sichern und zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern.
Wie hoch soll die Förderung sein und wie wird sie berechnet?
Die Förderhöhe soll sich aus dem sogenannten Differenzpreis ergeben, also der Lücke zwischen dem aktuellen Börsenstrompreis und einem staatlich festgelegten Zielpreis.
Für 2026 ist folgende Rechnung vorgesehen:
Für 2026 ist folgende Rechnung vorgesehen:
Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs. Ein Unternehmen mit 100 GWh Jahresverbrauch bekommt also:
0,5 × 100.000.000 kWh × 0,03744 €/kWh = 1.872.000 €
Wer zusätzlich in flexible Laststeuerung investiert, also zum Beispiel seinen Stromverbrauch gezielt in günstige Zeiten verschiebt, kann noch einen Flexibilitätsbonus von 10 % obendrauf bekommen.
0,5 × 100.000.000 kWh × 0,03744 €/kWh = 1.872.000 €
Wer zusätzlich in flexible Laststeuerung investiert, also zum Beispiel seinen Stromverbrauch gezielt in günstige Zeiten verschiebt, kann noch einen Flexibilitätsbonus von 10 % obendrauf bekommen.
Was müssen Unternehmen im Gegenzug leisten?
Der Industriestrompreis 2026 ist an eine Bedingung geknüpft: Unternehmen sollen mindestens 50 % des erhaltenen Förderbetrags in Klimaschutzmaßnahmen investieren.
Das kann zum Beispiel sein:
Das kann zum Beispiel sein:
Diese Investitionen müssen innerhalb von vier Jahren nach Bewilligung der Förderung umgesetzt werden.
Wie soll die Antragstellung ablaufen?
Anträge werden beim BAFA gestellt – ausschließlich online und immer rückwirkend für das abgelaufene Jahr. Den Antrag für 2026 können Unternehmen frühestens Anfang 2027 einreichen. Die Registrierung soll voraussichtlich ab Dezember 2026 starten.
Das heißt: Berechtigte Unternehmen zahlen 2026 zunächst die vollen Stromkosten und erhalten die Entlastung erst im Folgejahr zurück, das sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Bei einem anrechenbaren Verbrauch von mehr als 10 GWh ist außerdem ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers einzureichen.
Das heißt: Berechtigte Unternehmen zahlen 2026 zunächst die vollen Stromkosten und erhalten die Entlastung erst im Folgejahr zurück, das sollte bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Bei einem anrechenbaren Verbrauch von mehr als 10 GWh ist außerdem ein Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers einzureichen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie in einem der rund 90 potenziell förderberechtigten Sektoren tätig sind und einen hohen Jahresverbrauch haben, lohnt es sich, den Industriestrompreis 2026 jetzt schon genauer im Blick zu behalten.
Sollte die geplante Förderung für Ihren Betrieb nicht greifen, gibt es weitere Wege, Ihre Energiekosten nachhaltig zu senken: von der eigenen Stromerzeugung über Photovoltaik bis hin zu maßgeschneiderten Tarifmodellen. Als regionaler Energieversorger im Allgäu helfen wir Ihnen dabei, Ihre Situation einzuschätzen und die passende Lösung zu finden. Melden Sie sich gerne bei uns!
Sollte die geplante Förderung für Ihren Betrieb nicht greifen, gibt es weitere Wege, Ihre Energiekosten nachhaltig zu senken: von der eigenen Stromerzeugung über Photovoltaik bis hin zu maßgeschneiderten Tarifmodellen. Als regionaler Energieversorger im Allgäu helfen wir Ihnen dabei, Ihre Situation einzuschätzen und die passende Lösung zu finden. Melden Sie sich gerne bei uns!


