Sobald deine Anlage aus der EEG-Vergütung fällt, kannst du in der Volleinspeisung bleiben. Bei der Volleinspeisung hast du entweder die Möglichkeit, deinen selbst erzeugten Strom an einen Vermarkter (z. B. AÜW) zu verkaufen, oder an den Netzbetreiber zu liefern, der dazu verpflichtet ist, deinen PV-Strom abzunehmen und zu vergüten.
Netzbetreiber:
- Die Vergütung durch den Netzbetreiber orientiert sich am Marktpreis für Solarstrom des laufenden Jahres und steht immer erst am Ende eines jeden Jahres fest.
- Von der Vergütung des Netzbetreibers wird eine Abwicklungspauschale (von derzeit 0,4 ct/kWh bei Nutzung eines gängigen Standardzählers) abgezogen.
AÜW als Vermarkter:
- Wenn du mit deiner PV-Anlage in der Volleinspeisung bleiben möchtest, empfehlen wir eine Vermarktung über AÜW und den „AllgäuStrom 100% Erzeugung“.
- Feste Vergütung von aktuell 8 ct/kWh (netto) bei AÜW. Ab 2025 6 ct/kWh (netto).
- Zusätzlich entfällt für AÜW Stromkunden die Abwicklungspauschale.