Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Wichtige Informationen zu elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
Du betreibst eine Wärmepumpe? Dann gibt es gute Nachrichten – die Bundesregierung unterstützt deinen Beitrag zur Energiewende mit der Senkung von zwei Preisbestandteilen deines Wärmepumpen-Tarifes.
Gesetzliche Regelungen §22 EnFG
Ab dem 01. Januar 2023 reduzieren sich für Wärmepumpen mit einem eigenen Zählpunkt nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null. Damit die beiden Umlagen verringert werden können, muss die Europäische Kommission noch ihre Genehmigung erteilen. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend und nicht abzusehen. Erst danach können wir die Umlagensenkung entsprechend an dich weitergeben, sofern die Bestätigung über deren Gewährung durch die AllgäuNetz GmbH & Co. KG vorliegt.
Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung
Um nach der Genehmigung von der Umlagensenkung profitieren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht
- Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden
- Du bist kein Unternehmen in Schwierigkeiten (nach § 22 Nr. 2 EnFG)
- Gegen dich bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt
Um deinen Anspruch auf Strompreissenkung geltend zu machen, kannst du bereits jetzt folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken. Nachdem die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist, werden wir dieses prüfen.
Bitte beachte, dass eine unverzügliche Mitteilungspflicht durch dich an uns trotz noch fehlender Genehmigung durch die Europäische Kommission besteht. Bitte berücksichtige dabei, dass die Meldung durch uns beim Netzbetreiber darüber hinaus Zeit in Anspruch nimmt.
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§22 EnFG
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