Sobald deine Anlage aus der EEG-Vergütung fällt, kannst du in der Volleinspeisung bleiben. Bei der Volleinspeisung hast du entweder die Möglichkeit, deinen selbst erzeugten Strom an einen Vermarkter (z. B. AÜW) zu verkaufen, oder an den Netzbetreiber zu liefern, der dazu verpflichtet ist, deinen PV-Strom abzunehmen und zu vergüten.
Netzbetreiber:
- Die Vergütung durch den Netzbetreiber orientiert sich am Marktpreis für Solarstrom des laufenden Jahres und steht immer erst am Ende eines jeden Jahres fest. Daher wird der Jahresmarktwert für Solar des Vorjahres im laufenden Jahr verwendet.
- Von der Vergütung des Netzbetreibers wird eine Abwicklungspauschale (von derzeit 0,715 ct/kWh bei Nutzung eines gängigen Standardzählers) abgezogen. Die Abwicklungspauschale verringert sich um die Hälfte, wenn der Anlagenbetreiber ein Smart Meter hat.
AÜW als Vermarkter:
- Wenn du mit deiner PV-Anlage in der Volleinspeisung bleiben möchtest, empfehlen wir eine Vermarktung über AÜW und den „AllgäuStrom 100% Erzeugung“.
- Feste Vergütung von aktuell 6 ct/kWh (netto) in 2025.
- Zusätzlich entfällt für AÜW Stromkunden die Abwicklungspauschale.