Allgäu Therm Öko Garant
Wärmestrom für Wärmeanwendungen wie z.B. Wärmepumpen, Speicher- oder Marmor-/Direktheizungen. Klimaneutral erzeugt aus erneuerbaren Energien. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.
NEU: Nutzen Sie Ihren Wärmestrom auch für Ihr E-Fahrzeug.
Ihre Vorteile
- 100 % Ökostrom
- Attraktive Preisgestaltung durch günstige Tarifzeiten
- Bis zu 3 Jahre Preisgarantie auf den Energiepreis und die Netznutzungsentgelte*
- Wärmepumpentarif mit Preisvorteil ist jetzt auch mit E-Fahrzeug kombinierbar**
Unsere Preise
Allgäu Therm Öko Garant 2019-2021 | Arbeitspreis brutto | Grundpreis brutto |
---|---|---|
Hochtarifzeit (HT)*** | 22,06 ct/kWh | 10,71 €/Monat |
Niedertarifzeit (NT)**** | 18,81 ct/kWh | |
*Wir garantieren Ihnen für bis zu drei Jahre einen stabilen Energiepreis sowie die Netznutzungsentgelte. Ausgenommen sind Änderungen von Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen.
**Voraussetzung: Ihre Heimladebox wird als zeitgesteuert unterbrechbare Verbrauchseinrichtung betrieben.
***Täglich 06:00 bis 22:00 Uhr
****Täglich 22:00 bis 06:00 Uhr
- Sperrzeiten, Freigabezeiten:
- Speicherheizung: Die Nachtaufladung erfolgt täglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Wärmepumpe, Marmorheizung: Die Anlage kann in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr höchstens 6 Stunden gesperrt werden. Die einzelne Sperrzeit beträgt höchstens 2 Stunden. Die anschließende Freigabezeit ist mindestens so lange wie die vorhergehende Sperrzeit.
- E-Mobil: Die Anlage kann in der Zeit von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr gesperrt werden.
Es gelten jeweils die vom zuständigen Netzbetreiber für die jeweilige Betriebsweise festgelegten Sperr- und Freigabezeiten.
Für den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG sind derzeit die folgenden Sperr-/Freigabezeiten festgelegt:
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 60,3 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 39,7 % Sonstige erneuerbare Energien
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 60,3 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 39,7 % Sonstige erneuerbare Energien
- 7,5 % Kernenergie
- 19,2 % Kohle
- 6,1 % Erdgas
- 2,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 53,7 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 11,3 % Sonstige erneuerbare Energien
- 13,5 % Kernenergie
- 29,0 % Kohle
- 11,9 % Erdgas
- 1,3 % Sonstige fossile Energieträger
- 40,4 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 3,9 % Sonstige erneuerbare Energien
Stand: 1. November 2020 (Datenbasis 2019)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.