Allgäu Fix-Tarif
Unser Sondervertrag Allgäu Fix ist auf Gewerbekunden zugeschnitten, die zwischen 30.000 und 100.000 kWh pro Jahr verbrauchen. Optional als 100 % Ökostrom erhältlich.*
Unser Sondervertrag Allgäu Fix ist auf Gewerbekunden zugeschnitten, die zwischen 30.000 und 100.000 kWh pro Jahr benötigen.
Holen Sie sich den Allgäu Fix mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten bzw. als Garant-Tarif mit bis zu 3 Jahren Preisgarantie auf den Energiepreis und die Netzentgelte. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
*Aufpreis 0,294 ct/kWh netto.
Stromkennzeichnung unserer Produkte
Die Stromkennzeichnung veranschaulicht den Energieträgermix (Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen) und zeigt zum Vergleich die entsprechenden bundesweiten Werte.
- 9,7 % Kernenergie
- 23,5 % Kohle
- 8,3 % Erdgas
- 1,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,3 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 0,0 % Kernenergie
- 0,0 % Kohle
- 0,0 % Erdgas
- 0,0 % Sonstige fossile Energieträger
- 57,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 42,8 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 14,1 % Kernenergie
- 34,2 % Kohle
- 12,1 % Erdgas
- 1,5 % Sonstige fossile Energieträger
- 0,0 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 38,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
- 12,9 % Kernenergie
- 28,9 % Kohle
- 11,8 % Erdgas
- 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
- 39,2 % Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage
- 6,0 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Stand: 1. November 2022 (Datenbasis 2021)
Information zur Zusammensetzung der Stromlieferung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz.